Die Kontakte waren so erfolgreich, dass daraus bis heute ein Netz von 175 Naturschutzgebieten entstanden ist mit einer Fläche von weit über 300 km². Diese Dokumentation war damals die Grundlage für die Entscheidungen.

Entwurf eines Schutzprogrammes für großflächige westfälische Feuchtgebiete

Historische Einordnung

1972 berichteten Ornithologen über geplante großräumige Entwässerungsmaßnahmen im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren. Das betraf damals fast alle Restbestände der Feuchtwiesenvögel. Ein Team um den Ornithologen Manfred Kipp untersuchte systematisch die Brutplätze der Brachvögel, Uferschnepfen, Rotschenkel und Bekassinen.
Der damalige Biologiestudent Norbert Jorek fasste die Ergebnisse in dem damals ersten Artenschutzprogramm zusammen. Das war die Grundlage für sehr konstruktive Verhandlungen, die Jorek mit den Behörden und dem Ministerium führte. Aufgrund der erste Ergebnisse entschied der damalige Landwirtschaftsminister Deneke, dass Jorek an allen Flurbereinigungsverfahren zu beteiligen sei. Mit dieser Rückendeckung konnten überall großflächige Naturschutzgebiete herausgehandelt werden.
Etwa 20 Jahre später war daraus bereits ein Verbund von 175 Wiesenvogel-Schutzgebieten mit einer Fläche von 33.500 Hektar entstanden.
Diese Dokumentation ist eine der Veröffentlichungen, mit denen für dieses Projekt geworben wurde.

Redaktionelle Anmerkung

Das Original dieser Dokumentation ist 1977 in der Zeitschrift Natur und Landschaft Nr. 8/9 ab S. 231 erschienen.

Die ursprünglich gedruckte Version wurde eingescannt und mit OCR-Technik zu digitalem Text umgewandelt. Der wurde geringfügig an die aktuelle Rechtschreibung und Wortwahl angepasst und in das webtaugliche HTML-Format umgewandelt. Auf die Wiedergabe der Fotos wurde verzichtet.

1. Zur Situation westfälischer Feuchtgebiete

Wie in allen anderen Bundesländern befinden sich die Feuchtgebiete in Nordrhein-Westfalen unter einem starken Druck konkurrierender Nutzungen, die entweder den ökologischen Wert der Gebiete stark mindern oder gar völlig zerstören.
Insbesondere im Bereich des Münsterlandes haben sich Eingriffe in Moore und Flussauen als besonders gravierend erwiesen. Die oft nur vorübergehende Ertragssteigerung in der Landwirtschaft und der in der Regel anders besser zu erreichende Hochwasserschutz wurden erkauft mit einer großflächigen Zerstörung von Feuchtgebieten und einem unökologisch sterilen Gewässerausbau - eine Entwicklung, die leider auch heute noch keinen Abschluss gefunden hat.
Hinzu kommen ein zunehmender Druck durch die erholungssuchende Bevölkerung sowie lokale Störungen durch unzureichende Absprachen mit Sportfischern.
Die nach dem Landschaftsgesetz zu erstellenden Landschaftspläne werden zudem allen Flächen eine bestimmte Funktion zuordnen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine ökologische Zweckbestimmung in der Regel mit einer intensiven Nutzung unvereinbar ist, ergibt sich die Notwendigkeit, die erforderlichen Nutzungseinschränkungen unter Bezug auf die Sozialbindung des Eigentums und/oder durch Entschädigungen durchzusetzen.
Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass eine längerfristige Sicherung nur durch den Kauf der Flächen zu erreichen sein dürfte, sind in den Fällen, in denen eine Entscheidung über die künftige Zweckbestimmung kurzfristig zu treffen ist, umgehende Mittelbereitstellungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere auch die Fälle, in denen im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren ein zusätzlicher Zeitdruck gegeben wird.
Parallel zur Abnahme der Biotope erfolgte eine starke Reduktion der Individuen- und Artenzahl der in Feuchtgebieten vorkommenden Pflanzen und Tiere. Da eine flächendeckende Quantifizierung solcher Verluste nur mit einem umfangreichen Mitarbeiterstab möglich ist, ist es bisher nur in wenigen Fällen gelungen, den Rückgang bestimmter Arten in größeren Regionen zu erfassen.
Für den avifaunistischen Bereich werden die katastrophalen Auswirkungen der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen durch die umfangreiche Liste der vorwiegend aufgrund solcher Einwirkungen in Westfalen ausgestorbenen Vogelarten verdeutlicht:
Art i.d.R. letzter Brutnachweis
Alpenstrandläufer1877
Blaukehlchen1933
Bruchwasserläufer1919
Doppelschnepfe1911
Drosselrohrsänger1973
Fischadler1940
Flussseeschwalbevor 1880
Flussuferläufer1954
Goldregenpfeifer1915
Kampfläufer1955
Rohrschwirl1973
Sandregenpfeifer1868
Schwarzstorch1910
Spießente1880
Trauerseeschwalbe 1970
Waldwasserläufer?
Der Bund Natur- und Umweltschutz NRW hat inzwischen Initiativen ergriffen, um insbesondere für die stark gefährdeten Kleingewässer Bestandsaufnahmen und Pflegepläne vorlegen zu können. Auch für neu entstehende Gewässer wird im Rahmen des Arbeitsbereiches "Abgrabungen" an einer großräumigen Erfassung gearbeitet und eine Beratung bei den Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt.
Insbesondere für die Brut- und Rastgebiete der Watvögel (Limikolen) werden hiermit Bestandsaufnahmen vorgelegt und Vorschläge für die dringend erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegeben.

2. Zur Situation der Watvögel in Westfalen

2.1. Brutvögel
Die heute in Westfalen noch brütenden Watvögel mit Ausnahme des Flussregenpfeifers dürften vor der dichteren menschlichen Besiedlung unseres Raumes vorwiegend an Hoch- und Niedermoore gebunden gewesen sein. Durch großflächige Entwässerungsmaßnahmen sind diese ursprünglichen Brutgebiete weitgehend zerstört worden, wobei die betroffenen Watvogelarten jedoch die Möglichkeit hatten, auf die neu entstehenden Feuchtwiesen auszuweichen.
Dieser ursprünglich nicht vorhandene Biotoptyp befriedigt vermutlich aufgrund der homogeneren Struktur und des größeren Nahrungsangebotes die Biotopansprüche der Arten so gut, dass dort z. T. höhere Siedlungsdichten erreicht werden.
Inwieweit die zeitweise Ausbreitung der Uferschnepfe in Westfalen in den letzten 100 Jahren durch die Zunahme der Feuchtwiesen bedingt war, ist noch unklar.
Folgende Watvogelarten können heute als typische Bewohner extensiv nutzbaren Grünlandes angesehen werden:
Art Brutpaarzahl in Westfalen
Großer Brachvogelca. 570
Bekassine300-400*
Uferschnepfeca. 350
Rotschenkelca. 12
*) Schätzwert, da schwer feststellbar
Durch den hohen Grundwasserstand sind die Feuchtwiesen relativ kühl, so dass das Graswachstum später beginnt. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für das Überleben der jungen Brachvögel.

Die Bestandsaufnahmen am Großen Brachvogel und an anderen Arten wurden überwiegend von HOLLUNDER, KIPP und OLEY durchgeführt, die ca. 90 % des Bestandes erfassten.
2.2. Zugvögel
Die wandernden Watvögel reagieren, was die Wahl der Rastplätze betrifft, meist flexibler als bei der Brutplatzwahl. Neben den genannten ursprünglichen Biotopen kommen daher auch trockenfallende Schlick- und Sandbänke an Gewässern in Betracht. Die hauptsächlichen Rastplätze dürften sich nach der weitgehenden Kultivierung der Moore und dem zunehmenden Ausbau der Gewässer jedoch ebenfalls im Bereich der Feuchtwiesen befunden haben, die wegen der teilweise starken Verdichtung des Bodens und/oder unzureichender Vorflut während der Zugzeiten oft teilweise überstaut waren.

Die Biotopansprüche einzelner Arten können zudem jahreszeitlich stark wechseln. So sucht der Kampfläufer beispielsweise während des Heimzuges in die Brutgebiete überwiegend feuchte Grünflächen auf, während er auf dem Wegzug in die Überwinterungsgebiete eine Präferenz für mehr oder weniger freie Schlick- und Flachwasserflächen zeigt.
Hochproduktive Rastgebiete wie die Rieselfelder der Stadt Münster sind keinesfalls als langfristiger Ersatz für die ökologisch stabileren Rastgebiete anzusehen. Die Rieselfelder sind zur Zeit erforderlich, um die Verluste an anderen Stellen zu kompensieren. Welche Funktion sie längerfristig übernehmen können, hängt entscheidend von der Realisierung eines Netzes anderer Schutzgebiete ab.
Die auch in den Feuchtwiesengebieten zur Zeit verstärkt einsetzenden Entwässerungsmaßnahmen vernichten daher für die brütenden und ziehenden Watvögel einen Ersatzlebensraum, zu dem es keine Alternative mehr gibt, wie die starken Bestandsabnahmen in entwässerten Gebieten zeigen.

3. Bewertungskriterien für Watvogel-Reservate

Aufgrund der geringen Umsiedlungsbereitschaft und der Großflächigkeit der Reviere stellt der Große Brachvogel die für die Durchführung der Schutzmaßnahmen schwierigste Art dar. Da alle anderen heute in Westfalen brütenden Limikolen (Watvögel) in optimalen Brachvogelbrutgebieten zur Brut schreiten, übernimmt der Große Brachvogel Indikatorfunktion für die Auswahl der Gebiete.
Schutzmaßnahmen müssen daher schwerpunktmäßig in heutigen Brachvogelbrutgebieten einsetzen.
In diesen Reservaten kommen bei Vorliegen spezieller Biotopelemente weitere Arten vor, die teilweise als hochgradig gefährdet angesehen werden müssen, auf deren Biotopansprüche hier aber nicht näher eingegangen werden kann. Es ist damit zu rechnen, dass bei optimaler Gestaltung der Reservate - in den meisten Fällen durch einen höheren, vegetationsreichen Flachwasseranteil - folgende Arten als Brutvögel zusätzlich auftreten:
Art Brutpaarzahl in Westfalen
Austernfischer*)ca. 20
Bartmeise*)2 (unregelmäßig)
Große Rohrdommel45749
Knäkenteca. 50
Krickenteca. 50
Löffelenteca. 60
Raubwürger40
Rohrweihe3
Sumpfohreule2
Tüpfelralle?
Wachtelkönig?
Wasserralle?
Zwergrohrdommel45689
Zwergtaucher80-100
*einwandernde Arten
Wegen der hohen Lebenserwartung des Großen Brachvogels (über 30 Jahre sind nachgewiesen) und der stark ausgebildeten Reviertreue kann der heutige Brutbestand dieser Indikatorart allein jedoch nicht als Bewertungsgrundlage der Gebiete herangezogen werden, da die Brutplätze erst nach einer mehrjährigen Verzögerungsphase, möglicherweise erst nach dem Ableben der Altvögel, aufgegeben werden.
In Untersuchungen, die von KIPP, HOLLUNDER und OLEY in verschiedenen westfälischen und teilweise niedersächsischen Feuchtgebieten durchgeführt wurden, hat sich zweifelsfrei ergeben, dass die Reproduktionsrate der Art in zumindest teilweise entwässerten Brutgebieten sehr stark gesunken ist und somit den jetzigen Bestand nicht erhalten kann. Als Erklärung für den frühzeitigen Tod der jungen Brachvögel gibt es mehrere Gründe, die jedoch alle eine Auswirkung der Entwässerungsmaßnahmen sind. Gerade geschlüpfte Jungvögel scheinen weder in der Lage zu sein, dichtes und hohes Gras zu durchschreiten noch darin ausreichend Nahrung zu finden. Kommen dann noch länger anhaltende Regenfälle hinzu, so sterben die ohnehin schwachen Tiere in kurzer Zeit an Unterkühlung. Zudem kann mit einer Zunahme der Bodenfeinde wie Wiesel, Igel und Iltis gerechnet werden. Da die das Wasser stauenden Schichten durch Drainung in vielen heute noch existierenden Brutgebieten jedoch bereits zerstört worden sind - ein in vielen Fällen irreversibler Vorgang (!) - scheidet ein großer Teil der heute noch mit Brachvögeln besetzten Gebiete als Reservate aus. Als wesentliche Bewertungsgrundlagen ergeben sich somit:
- der vorhandene Bestand an Watvögeln (insbesondere an Großen Brachvögeln)
- der heutige Wasserhaushalt der Gebiete.

4. Erforderliche Größenordnungen

Für den Großen Brachvogel konnte in suboptimalen Biotopen Westfalens eine durchschnittliche Reviergröße von 20 ha/Paar berechnet werden. Bei Zugrundelegung dieses Wertes würde für einen Brutbestand von 30 Paaren eine Fläche von ca. 600 ha benötigt. Da der Große Brachvogel und die Uferschnepfe teilweise als konkurrierende Arten auftreten und zu den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen eine Pufferzone erforderlich ist, würde daher unter heutigen Bedingungen ein Gesamtgebiet von etwa 800 ha erforderlich sein.
Wenn davon ausgegangen wird, dass durch gezielte Management-Maßnahmen die Siedlungsdichte beim Großen Brachvogel um den Faktor 2 vergrößert werden kann, so würde sich daraus immer noch eine Grundfläche von ca. 400 ha ergeben.
Aus Gründen der Störungsanfälligkeit sind kreisförmige Gebiete wegen des relativ geringen Umfanges am günstigsten. Kleinere Gebiete, in denen weniger Paare brüten, sind störungsanfälliger und müssen in der Regel von einer relativ großen Pufferzone umgeben sein.
Verbreitung des Großen Brachvogels in Westfalen. Die Bestände konzentrieren sich auf Feuchtwiesen in den Niederungen und südlich des Teutoburger Waldes.
1) durch Entwässerung, Flurbereinigung, Verbauen oder ähnliche Maßnahmen bereits nachhaltig geschädigtes Gebiet bzw. Gebiet, in dem die o. g. Maßnahmen noch nicht voll negativ wirksam wurden.
2) durch unvollständige Entwässerung, ältere Flurbereinigung oder ähnliche Maßnahmen geschädigtes oder stark gefährdetes Gebiet.
3) durch - auch umliegende - Maßnahmen oder Planungen gefährdetes Gebiet, das jedoch bis jetzt das Bild einer für Watvögel optimalen Landschaft vermittelt.

5. Management-Gebiete

Aufgrund unserer heutigen Kenntnisse der Biotopansprüche der Watvögel können wir davon ausgehen, dass es an weiteren Stellen möglich sein müsste, Watvogelreservate auszuweisen, wenn entsprechende Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden. In der längerfristigen Planung ist vorzusehen, dass solche Flächen nach der teilweisen Sicherung heutiger Brutgebiete zusätzlich angekauft werden, um den zu erwartenden Überschuss an Jungvögeln an anderen Stellen ansiedeln zu können. Dadurch wird der ohnehin geringe Bestand an lebensfähigen Populationen breiter gestreut und zusätzlich gesichert. Solche Management-Gebiete besitzen heute zwar eine geringere Priorität, sind längerfristig jedoch erforderlich.

6. Voraussetzungen für die Schutzausweisung

Die Notwendigkeit zum Erwerb großer, zusammenhängender landwirtschaftlicher Nutzflächen macht die Ausweisung der Watvogelreservate zu einem auf dem freien Grundstücksmarkt praktisch unlösbaren Problem. Die an verschiedenen Stellen zur Verbesserung der Agrarstruktur eingeleiteten Flurbereinigungsverfahren stellen durch die Möglichkeit der Flächenumlegung praktisch die einzige gangbare Möglichkeit zur Sicherung der Gebiete dar. Damit ist die Flurbereinigung nicht nur die Ursache jener Schwierigkeiten für den Naturschutz, sondern sie stellt gleichzeitig - kostenpflichtige - Verfahrensweisen zur Minderung der Verluste zur Verfügung - ein zumindest für die Flurbereinigung existenzerhaltender Kreislauf. Trotz der theoretischen Möglichkeit der großflächigen Reservatausweisung stellten sich bei bisherigen Verhandlungen immer wieder Schwierigkeiten ein, die im Folgenden kurz vorgestellt werden sollen.
6.1. Zeitplanung
Bevor die Bestandsaufnahmen insbesondere an den Watvogelbrutplätzen abgeschlossen werden konnten, waren bereits in einigen vorgesehenen Reservaten die Flurbereinigungsverfahren soweit fortgeschritten, dass die Belange des Naturschutzes keine Berücksichtigung mehr finden konnten. In den noch verbleibenden Gebieten sind die Verfahren größtenteils eingeleitet, so dass eine Entscheidung über die Zukunft der Reservate umgehend getroffen werden muss. Der dadurch von außen gegebene Zeitdruck schafft die Situation, dass ein Prioritätenkatalog erstellt werden muss, in dem die besten, aber zur Zeit noch weniger stark gefährdeten Gebiete unter Umständen eine geringere Priorität besitzen.

Zudem ist es in jedem Falle erforderlich, einen Haushaltsplan aufzustellen, der auf einem mindestens mittelfristigen Konzept zum Ankauf von Reservaten basiert. Da die Flurbereinigung die Möglichkeit zu einer Zwischenfinanzierung besitzt, kann der Betrag vom Land in mehrjährigen Raten überwiesen werden, so dass sich Belastungsspitzen abfangen lassen.

Reservatfinanzierungsplan im Rahmen westfälischer Flurbereinigungen

(Angaben jeweils in DM 1000,- Mark)
* Die Verfahren Saerbeck, Riesenbeck und Brochterbeck sollten zur Schaffung eines zusammenhängenden Reservates in einer Größe von ca. 300 ha genutzt werden.
** Wegen der hohen Grundstückspreise kann in diesen Verfahren nur teilweise über Ankauf die Ausweisung als Schutzgebiet erfolgen. In größerem Umfang werden Nutzungseinschränkungen erforderlich sein.
*** Ein Teil der Reservatfläche ist bereits aufgekauft, der Rest ist zu einem erheblichen Teil billiger als das sonst übliche Grünland.
**** Das Gebiet wird zum Flurbereinigungsverfahren Heek wahrscheinlich hinzugezogen. Außerhalb dieses Verfahrens ist der Erwerb weiterer Flächen anzustreben, um eine Größenordnung von mindestens 200 ha zu erreichen.
***** Das Lilienvenn liegt in den Verfahren Ostbevern und Lienen. Über den zeitlichen Ablauf der Flurbereinigung Lienen kann noch keine genaue Angabe gemacht werden, da das Verfahren noch nicht eingeleitet ist.
6.2. Größe der Gebiete
Bei den Verhandlungen mit den Flurbereinigungsbehörden stellte sich bei den für optimale Reservate erforderlichen Größenordnungen das Problem, dass in den meisten Fällen seitens der Flurbereinigung auch noch für andere Interessenten (Verkehrswege, Freizeitanlagen, Gewerbebetriebe etc.) Land aufgebracht werden muss. Besonders in den Fällen, in denen zahlreiche Vollerwerbsbetriebe vorhanden sind, ist der Grundstücksmarkt außerordentlich gering, und die Preise liegen entsprechend hoch, so dass nur Flächen in geringerem Umfang zur Verfügung gestellt werden können.
Lösungsmöglichkeiten ergeben sich, neben der kostenpflichtigen Vereinbarung von Nutzungseinschränkungen für die Landwirtschaft, in erster Linie durch die Vergrößerung des Flurbereinigungsgebietes, wodurch in der Regel mehr Land aufgebracht werden kann. Dabei bestehen sowohl Tauschmöglichkeiten mit Flächen außerhalb des eigentlichen Flurbereinigungsverfahrens, wie sie im Verfahren Saerbeck realisiert wurden, als auch die Aufteilung der Reservatflächen auf aneinander anschließende Verfahren, wie sie für die Flurbereinigungsgebiete Saerbeck, Riesenbeck und Dörenthe/Brochterbeck empfohlen werden.
6.3. Wasserwirtschaft
In Einzelfällen musste wegen der schwierigen wasserwirtschaftlichen Situation auf die optimale Lage der Reservate verzichtet werden, da ein geplanter Vorfluter, für den keine alternative Trassierung gefunden werden konnte, das Gebiet durchschnitten und entwässert hätte. Durch einen Anstau wären außerhalb des eigentlichen Reservates liegende Flächen vernässt worden, so dass Nutzungsausfallentschädigungen zu zahlen gewesen wären.
6.4. Kooperation der beteiligten Stellen
Die Vorstellungen des Naturschutzes stoßen bei den Landwirten überwiegend auf Ablehnung, soweit über den Einzelerwerb von Flächen durch die Flurbereinigung hinaus eine Bereitstellung von Grundstücken beispielsweise gemäß § 40 FlurbG (Landbereitstellung für dem öffentlichen Interesse dienende Anlagen) erforderlich ist. Im Verfahren Vreden, in dem dieser Widerstand besonders groß zu sein scheint, kam es sogar zur Bildung einer Interessengemeinschaft zur Verhinderung der Reservatausweisung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Widerstand lediglich aufgrund einer unzureichenden Information angewachsen ist, da den Landwirten die Möglichkeit gegeben werden soll, einen großen Teil der Fläche im bisherigen Umfang landwirtschaftlich zu nutzen.
Zudem werden die Vergünstigungen durch die Flurbereinigung in den meisten Fällen zu positiv betrachtet und dargestellt (!) -, handelt es sich doch in vielen Fällen (z. B. bei der "Ausräumung" der Landschaft) weniger um eine Produktionssteigerung, sondern lediglich um einen Zeitgewinn bei der Durchführung der Arbeiten, der in der Regel in keiner sinnvollen Relation zu den Kosten des Verfahrens steht.
Die Kooperationsbereitschaft der Flurbereinigungsbehörden wird unterschiedlich beurteilt. Insbesondere in der Anfangsphase, in der wichtige Entscheidungen fielen, entstand der Eindruck, dass die Anliegen des Naturschutzes nur geringe Priorität besaßen.
Da Ernährungsminister Diether Deneke klare Zusagen zum Ankauf von Schutzgebieten in bislang bemerkenswertem Umfang abgegeben hat, wird die Bereitschaft der Flurbereinigung zur Unterstützung der Naturschutzplanungen in Nordrhein-Westfalen an der Menge des aufgebrachten Landes zu messen sein.

7. Zusammenfassung

Als ursprüngliche Biotope für zahlreiche rastende und brütende Watvögel sind in unseren Bereichen Hoch- und Niedermoore anzusehen. Ihre Funktion wurde nach Durchführung der Kultivierungsmaßnahmen von den oft entstehenden Feuchtwiesengebieten übernommen, die häufig sogar höhere Siedlungsdichten gestatteten.
Mit der rapiden Verringerung auch dieser Rast- und Brutgebiete für Watvögel ging eine Reduktion insbesondere des Brutbestandes einher. Beim Großen Brachvogel erfolgt dies jedoch aufgrund des hohen Lebensalters (über 30 Jahre wurden nachgewiesen) erst mit einer Verzögerung, da die Tiere in der Regel an den einmal gewählten Brutplätzen festhalten. Wie die Untersuchungen ergaben, erfolgt zumindest bei dieser Art eine Bestandsabnahme durch die hohe Mortalität der Jungvögel. Da der Große Brachvogel bei relativ größter Reviergröße die geringste Umsiedlungsbereitschaft zeigt, müssen Schutzmaßnahmen für Watvögel schwerpunktmäßig in heutigen Brachvogelbrutgebieten einsetzen. Eine ausführliche Kartierung des westfälischen Bestandes wurde durchgeführt und ist kartenmäßig dargestellt.

Ein Zeitdruck ergibt sich bei der Ausweisung der Reservate durch z. Z. laufende Flurbereinigungsverfahren, die aufgrund von Meliorationsmaßnahmen eine Zerstörung der restlichen Feuchtgebiete bewirken würden. Im Rahmen dieser Verfahren ergibt sich nicht nur die Notwendigkeit zu definitiven Entscheidungen über die Zukunft der Gebiete, sondern auch die Möglichkeit, die erforderlichen Reservatflächen durch Umlegungen gemäß § 40 FlurbG und Tausch bereitzustellen und zu erwerben. Ein Netz von Schutzgebieten, insbesondere für brütende und rastende Watvögel, erscheint realisierbar, da die entstehenden Kosten auf mehrere Jahre wegen der Zwischenfinanzierungsmöglichkeit der Flurbereinigung verteilt werden können.
Finanzielle Belastungen ergeben sich in erster Linie während der nächsten Jahre. Der Erwerb weiterer Reservate kann dann wahrscheinlich ohne größeren Zeitdruck erfolgen.

Die Kontakte waren so erfolgreich, dass daraus bis heute ein Netz von 175 Naturschutzgebieten entstanden ist mit einer Fläche von weit über 300 km². Diese Dokumentation war damals die Grundlage für die Entscheidungen.