Parkregeln
Weitere Informationen für Ihren Park-Besuch finden Sie hier.
Das gilt für alle:Sie können alle wichtigen Bereiche auf breiten, gepflasterten Wegen erreichen. Es gibt aber natürlich auch etliche Stellen, die sehr naturnah gestaltet sind und die Sie z.B. nur über Trittsteine erreichen können. Die sind zwar immer sehr stabil und eigentlich gut begehbar, sie müssen dort jedoch vorsichtiger sein als auf den Pflasterstrecken.
Prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Ihre Fähigkeiten dafür ausreichen. Es gibt dort eine Situation wie bei Wanderungen in der freien Natur. Sie betreten das auf eigene Gefahr.
Verlassen Sie bitte die Wege nicht, klettern Sie nicht auf Mauern, laufen Sie nicht durch Teiche und Bäche, wenn dies nicht ausdrücklich gestattet ist.

Foto
Solange Sie die Aufnahmen ausschließlich privat nutzen, freuen wir uns, daß Sie nette Erinnerungen an einen interessanten Urlaubstag haben werden und wir haben keine Probleme damit!
Beachten Sie aber bitte, dass Ihre Fotos eventuell einmal in andere Hände gelangen. Es ist mehrfach passiert, dass Fotos aus diesem Park in Prospekten und auf Webseiten von Mitbewerbern aufgetaucht sind. Die wollten damit beweisen, dass sie schönere Teiche bauen können als wir.
Ein Fotograf macht hier Aufnahmen und verkauft sie an Agenturen. Die verkaufen sie wiederum z.B. unseren Mitbewerbern für deren Kataloge, Zeitschriften etc.
Im Ergebnis hatten wir die Arbeit und die Kosten, die anderen haben daran verdient und werben dann auch noch mit unseren Produkten. Das ist leider keine Theorie, sondern mehrfach(!) passiert.
Hier finden Sie ein Infoblatt zur → Genehmigung für gewerbliche Fotos und Videos aus dem Park.
Auch im Interesse der Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter müssen wir eine gewerbliche Nutzung durch andere Personen von unserer Genehmigung abhängig machen. Wir werden daher auch künftig jeden Missbrauch sofort zu den Anwälten durchreichen.
Es mag sein, dass Ihr Bildmaterial im Laufe der Jahre in andere Hände gelangt. Es ist Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Nutzungsbeschränkung für diese Fotos jederzeit klar ist. Rechtlich haftet der Nutzer (also z.B. ein Verlag). Der wird dann aber den Fotografen verklagen.
Wir bestehen darauf, eine Weiterverwertung in jedem Falle freizugeben. Wir werden das i.d.R. gestatten, wenn bei den Aufnahmen eindeutig klargestellt wird, dass sie im NaturaGart-Park entstanden sind. Diese Freigabe ist vor der Verwendung einzuholen.