Norbert Jorek

Anfang der 70er Jahre beschränkte sich der staatliche Naturschutz darauf, die wenigen Naturschutzgebiete in ihrem Zustand zu erhalten. Die Forderung, Tausende von Hektar unter Schutz zu stellen und dort Pflege- und Optimierungsmaßnahmen durchzuführen, war damals zunächst unvorstellbar.

Mit Beiträgen wie diesem wurde der Weg zu einem gestaltenden Naturschutz geöffnet.

Auswahl und Optimierung von Wasservogelschutzgebieten

Der Rotschenkel besteht auf freien Wasserflächen (Blänken).

Historische Einordnung

Bis etwa 1972 gab es keine strategische Naturschutzplanung. Naturschutzgebiete wurden da eingerichtet, wo konkurrierende Nutzungen leicht untersagt werden konnten und wenn etwas Geld für den Kauf vorhanden war.
Im Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirks Münster gab es lediglich einen mehr ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten und einen Beamten im Innendienst. Neue Naturschutzgebiete konnte man sich dort lediglich in der Größenordnung von einigen hundert Quadratmetern vorstellen.

Zu dem Zeitpunkt begannen Flurbereinigungsbehörden mit massiven Entwässerungsmaßnahmen in Feuchtwiesengebieten. Auf Seiten der westfälischen Ornithologen koordinierte Norbert Jorek die Verhandlungen über diese Rückzugsgebiete für die inzwischen selten gewordenen Brachvögel, Rotschenkel und Uferschnepfen. Dabei wurden die Behörden erstmals mit deutlich größeren Gebietsforderungen konfrontiert.

Mit Veröffentlichungen wie dieser wurden Maßnahmenpläne vorgestellt und Entscheidungskriterien begründet. Ziel war eine strategische Neuausrichtung des staatlichen Naturschutzes und eine Orientierung am amerikanischen "wetland acquisition program".

Bis zu diesen Verhandlungen war der Naturschutz ausschließlich konservierend ausgerichtet. Die Eingriffsbereitschaft und Neuschaffung von Lebensräumen stieß zunächst auf massiven Widerstand und Skepsis. Letztlich begründete das aber auch den Erfolg des Projektes: Das "Machen" ist politisch und gesellschaftlich attraktiver als das "Verbieten".

Das Ergebnis war in den nächsten 25 Jahren die Ausweisung von 175 neuen Naturschutzgebieten mit einer Fläche von insgesamt über 33.000 Hektar (=330 km²).

Redaktionelle Anmerkung

Das Original dieser Dokumentation ist 1977 in der Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 12, S. 41-48, Bonn-Bad Godesberg erschienen.

Die ursprünglich gedruckte Version wurde eingescannt und mit OCR-Technik zu digitalem Text umgewandelt. Der wurde geringfügig an die aktuelle Rechtschreibung und Wortwahl angepasst und in das webtaugliche HTML-Format umgewandelt. Zwischenüberschriften wurden als Sprunglinks eingefügt.

Zusammenfassung

Da die Naturschutzbehörden und -stellen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Setzung falscher Prioritäten bisher kein mittelfristiges Programm zur Sicherung der Wasservogellebensräume vorlegen konnten, das in Zielsetzung und Durchführungsempfehlungen dem nordamerikanischen "wetland acquisition program" entspricht, hat die Westfälische Ornithologen-Gesellschaft, basierend auf ihren Untersuchungen über Bestandsverteilung und Ökologie, in einem Artenschutzprogramm 1 zunächst eine Planung für ein westfälisches Watvogel-Reservatsystem aufgestellt.

Aufgrund der Tatsache, dass in allen bedeutenden Feuchtgebieten Westfalens Flurbereinigungsverfahren mit vorgesehenen Entwässerungsmaßnahmen angelaufen sind, muss davon ausgegangen werden, dass sich der Watvogelbestand in wenigen Jahren ausschließlich auf ausgewiesene Reservate beschränken wird. Aufgrund der kostenintensiven Schutzmaßnahmen muss die auszuweisende Reservatfläche möglichst effektiv genutzt und über die geeigneten ornithogeographischen Regionen verteilt werden. Eine Optimierung der Schutzgebiete kann durch ein breites Biotopangebot (Berücksichtigung möglichst vieler Sukzessionsstadien) erreicht werden. Je unterschiedlicher die Lebensräume gestaltet werden, desto mehr "ökologische Zellen" gibt es, die hochspezialisierten Arten ein Überleben ermöglichen.

Beim Aufbau einer Kette solcher Reservate muss zum einen darauf geachtet werden, dass ein möglichst großer Teil des Gesamtbestandes eines Bundeslandes in gesicherten Grenzen lebt, zum anderen muss aber auch die Schaffung regional bedeutsamer Regenerationszentren vorgesehen werden.
Den am empfindlichsten reagierenden Indikatorarten kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu, da sich Auswahl und Optimierung der Gebiete an deren extremen Biotopansprüchen orientieren müssen.
Aus den vorgelegten Berechnungen geht hervor, dass sich auf einer Fläche von ca. 4.150 ha etwa 30 % des heutigen Watvogel-Bestandes halten und zwei regional bedeutsame Rastgebiete anlegen ließen.
Die Gesamtmaßnahmen für diese mittelfristige Planung würden etwa 84 Millionen DM erfordern.

Strategische Schutzgebietsplanung erforderlich

Über Auswahl und Optimierung von Wasservogelschutzgebieten hat man sich in der Vergangenheit erschreckend wenig Gedanken gemacht. Der Misserfolg einer solchen Naturschutzplanung war zwangsläufig und ließ nicht lange auf sich warten. Speziell in Westfalen stehen wir heute vor der Situation, dass alle noch vorhandenen größeren Watvogel-Brutgebiete durch Flurbereinigungsverfahren mit anschließenden Entwässerungsmaßnahmen bedroht sind. In dieser Situation, in der klar vorauszusehen ist, dass sich der Bestand dieser Arten in wenigen Jahren nur noch auf ausgewiesene Reservate beschränken wird, stellt sich automatisch die Frage nach einem mittel- bis langfristigen Konzept für die Auswahl und Optimierung dieser Wasservogelschutzgebiete.

Eine mittelfristige Reservatplanung in Form des nordamerikanischen "wetland acquisition program" ist für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren überfällig. Während in den USA bereits Ende der 50er Jahre klar war, dass eine Reservatfläche von etwa 5.060.729 ha in den Besitz der Bundesregierung und der Einzelstaaten übergehen müsse, um die Wasservogelbestände langfristig zu sichern, ist von derartigen Planungen in der BRD, wenn man einmal von der Vorschlagsliste zur RAMSAR-Konvention absieht, nicht viel zu spüren.
Woran es fehlt - so scheint es -, ist neben Geld und gutem Willen in der Regel das notwendige Zahlenmaterial, um derartige Planungen durchzuführen. Aber auch die Beschaffung jener Daten ist eine Frage des "guten Willens" und des Geldes, denn eine Landesregierung, die aufgrund der vielfach belegten Bestandsrückgänge mit einem gewissen Recht eine Berechnung über den Erfolg der zu investierenden Geldmittel verlangt, muss auch bereit sein, die dafür notwendigen Untersuchungen finanziell und ideell zu fördern und darf nicht - wie bisher allgemein üblich - diese Beweislast den privaten Trägerorganisationen des Naturschutzes zuschieben.

Bestandsaufnahmen durch ehrenamtliche Mitarbeiter

Da jedoch ein Warten auf den behördlichen Naturschutz zumindest für die westfälischen Watvögel tödlich wäre, hat die Westfälische Ornithologen-Gesellschaft einige hier näher zu schildernde Projekte gestartet, um durch die Sammlung von Grundlagenmaterial eine mittelfristige Planung für ein Feuchtgebiet-Reservatsystem zu ermöglichen.
Grundlage einer jeden derartigen Planung sind ökologische Kenntnisse, d. h. ein möglichst detailliertes Wissen über die Biotopansprüche der betr. Arten. Da stets ein ganzes Faktorengefüge für die Verbreitung einer Art wirksam ist, sind den manuellen Auswertungsmöglichkeiten enge Grenzen gesetzt, weshalb wir uns bemüht haben, einzelne Biotopelemente zu standardisieren und mit Hilfe von Computern auswerten zu lassen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn die Arten so verstreut brüten, dass die Beurteilung der ökologischen Situation von mehreren Personen unabhängig voneinander und sehr subjektiv durchgeführt werden muss.

Der erste größere Anlauf für eine derartige Untersuchung war das Rasterkartenprogramm 1974. Bei diesem Projekt geht es darum, für fast alle Wasservögel einen Überblick über die Brutverbreitung sowie über den Brutbiotop zu erhalten, wobei jedoch die Watvögel sowie einige häufig vorkommende Arten wie Höckerschwan, Stockente, Teichralle und Teichrohrsänger aus arbeitstechnischen Gründen ausgespart werden mussten.
Etwa 8 000 qkm sind im letzten Jahr untersucht worden, leider noch nicht genug, um ein lückenloses Bild zu erstellen, weshalb das Projekt in diesem Jahr fortgeführt wird.

Erste digitale Auswertungen schon in 1974

In diesem Programm werden die einzelnen Biotopelemente (z. B. Böschungswinkel des Steilufers, Vegetation in Brutplatznähe) in jeweils zehn verschiedene Alternativen aufgeschlüsselt (z. B. unterschiedliche Vegetationsformen oder Größenklassen), die nummeriert sind. Die Nummer der zutreffenden Lösung muss dann auf einer Zeichenlochkarte mit einem weichen Bleistift markiert werden. Diese Markierung ist dann für eine Verarbeitungsmaschine lesbar, die die für die Computerverarbeitung notwendigen Lochungen an den entsprechenden Stellen vornimmt.
Auf diese Weise werden wir aller Wahrscheinlichkeit nach in der Lage sein, für weite Teile Westfalens die heute noch vorhandenen Biotope zu kartieren und sie aufgrund der dann vorliegenden Kenntnisse der Optimalbiotope weiter zu verbessern.
Diese Optimierung kann kleinstflächige Bereiche betreffen. So haben wir beispielsweise gerade ein Schutzprojekt für den Eisvogel gestartet, wobei es darum geht, die Steilufer, in die er seine Brutröhren gräbt, durch einen chemischen Bodenbefestiger, einen später unsichtbaren Kunststoff, der den Boden ca. 20 mm tief durchtränkt, gegen Erosion zu sichern.

Nur in Ausnahmefällen wird es jedoch möglich sein, durch derart kleinflächige Maßnahmen mit vergleichsweise geringem administrativem Aufwand bestandserhaltende Wirkungen zu erreichen. In der Regel wird man großflächig operieren müssen, beispielsweise viele Hektar Brut- und Nahrungsrevier eines Brachvogels sichern müssen. Derartige Maßnahmen sind - nicht nur im westfälischen Bereich - überaus kostenintensiv, da für einen Hektar Grünland bis zu 20.000 DM gefordert werden.

Biotopentwicklungspläne für neue Naturschutzgebiete

Für den Naturschutz kommt es daher darauf an, die ohnehin knapp bemessenen Flächen einer möglichst nachhaltigen ökologischen Nutzung zuzuführen. Dafür muss man deutlich von dem heutigen Selbstverständnis des Naturschutzes abrücken. Es reicht dafür nämlich nicht mehr aus, irgendeine ähnliche Verordnung abzuschreiben, die jagd-, forst-, land- und wasserwirtschaftliche Nutzung darin unberührt zu lassen, jegliche Grundlagenforschung, die zu einer Weiterentwicklung des Gebietes führen könnte, zu verbieten und demonstrativ irgendwo ein Schild aufzustellen. Es ist vielmehr notwendig, für diesen neuen Typ eines Naturschutzgebietes einen speziellen Biotopentwicklungsplan aufzustellen, der je nach Zweckbestimmung Auskunft über Ausdehnung und Zustand der einzelnen Altersstadien der Landschaft gibt.
Die Kenntnis dieser einzelnen Sukzessionsstadien ist der Schlüssel zu einem sinnvollen Management der Gebiete:
Wenn wir die Verlandung eines Gewässers betrachten, so ist deutlich zu erkennen, dass bestimmte Biotopelemente (freie Wasserfläche, Wassertiefe, Schlammfläche etc.) nicht über den gesamten Alterungsprozess gleichmäßig verteilt sind, sondern sich jeweils in bestimmten Stadien konzentrieren. Daraus folgt, dass auch die an diese einzelnen Biotopelemente gebundenen Tierarten nur zu ganz bestimmten Zeiten an diesen Gewässern vorkommen können (siehe Abb.). Je kürzer die Zeitdauer eines solchen Stadium ist, desto potentiell gefährdeter sind die darauf spezialisierten Arten.
Dies wird insbesondere bei den Watvögeln deutlich, bei denen durch Drainung und Gewässerausbau die Situation künstlich noch so verschlechtert worden ist, dass kaum noch die benötigten freien seichten Wasserflächen zur Verfügung stehen. Ein einzelner "unberührt" gelassener See wird also immer nur für ganz bestimmte Arten schwerpunktmäßig geeignet sein, je nach dem Altersstadium, das er gerade durchläuft.
Alterung eines Sees: Folge von Biotopelementen und Tiergruppen

Gezielte Eingriffe optimieren Natur-Reservate

Wünschenswert aus der Sicht des Naturschutzes ist jedoch, den ohnehin nur beschränkt zur Verfügung stehenden Raum maximal auszunutzen, was am besten dadurch gewährleistet wird, dass möglichst viele Stadien nebeneinander weitgehend unverändert bestehen bleiben. Je unterschiedlicher die Lebensräume sind, desto mehr Möglichkeiten gibt es für verschiedene Vogelarten, nebeneinander dort ihre Nahrung zu suchen, ihr Brutgeschäft zu verrichten etc., desto mehr "ökologische Zellen" gibt es, die hochspezialisierten Arten ein Überleben ermöglichen.
Je vielseitiger eine solche Biozönose ist, desto weniger störungsanfällig ist sie, desto stabiler ist jenes "ökologische Gleichgewicht", das wiederherzustellen unser Bemühen ist.
Aus dem Dargestellten ergibt sich, dass "unberührte Natur" in unserer Situation keinen Idealfall darstellen kann. Es sind vielmehr laufend Eingriffe des Menschen notwendig, um aus dem vorhandenen Raum das Maximum herauszuholen, um ein möglichst günstiges Verhältnis von Individuenzahl bedrohter Arten pro Fläche zu erreichen.

Anforderungen an die Naturschutz-Planung

Je größer dieses Verhältnis ist, desto besser ist die zur Verfügung stehende Reservatfläche ausgenutzt worden.
Aber nicht nur das einzelne Schutzgebiet muss genau durchgeplant werden, um maximale Effektivität zu erreichen, auch die großflächige Verteilung der Reservate muss sorgfältig bedacht werden.
Langfristige sichere Planungen sind jedoch nur auf der Basis eines ausreichenden Zahlenmaterials möglich. Speziell benötigt werden:
1. Bestandszahlen
2. Kenntnisse der Biotopansprüche der Arten
3. Anhaltspunkte zur Beurteilung der weiteren Bestandsentwicklung
4. Kenntnisse der Brutplätze
5. Berechnung der notwendigen Reservatfläche zur Erhaltung eines gesicherten Bestandes
6. Priorisierung bestimmter Objekte
7. Kriterien für die Bedeutung der Gebiete

Zu diesen ökologischen Daten kommen weitere
Voraussetzungen aus dem politischen und administrativen Bereich:
8. Eine politische Entscheidung über die für ein derartiges Projekt freizustellenden Geldmittel
9. Mitarbeit der nachgeordneten Naturschutzbehörden, -stellen und Ämter für Agrarordnung
10. Mitarbeit der Naturschutzorganisationen
11. Festlegung der Planungskompetenz, da gemäß § 1 des Bundesjagdgesetzes die "ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende jagdbare Tiere zu hegen" - und um die handelt es sich ja vorwiegend - den Jagdausübungsberechtigten vorbehalten ist.

Es ist zu fordern, dass diese ohnehin sinnlose Unterteilung, die sich für die betroffenen Arten bisher nur negativ ausgewirkt hat, zumindest in dem Bereich der Reservatausweisung und -gestaltung fallengelassen wird, damit nicht der Naturschutz die Planung für den Zwergtaucher macht, dann darauf wartet, dass die Jäger mit der für den Haubentaucher nachziehen, damit die Landschaftsbehörden dann den Gesamtplan für das Gewässer machen können.

Abwägungskriterien für neue Naturschutzgebiete

Wichtig sind die Kriterien, nach denen man die Gebiete untereinander abwägen kann. Da es naturgemäß schwierig ist, ein Feuchtgebiet gegen ein anderes aufzurechnen, insbesondere dann, wenn es noch keinen rechtlich abgesicherten Status hat und Störungsquellen noch nicht ausgeschaltet sind, müssen die Aspekte der Optimierbarkeit starke Berücksichtigung finden.
Es ist daher von der zu erwartenden Situation nach erfolgter Optimierung auszugehen, was wiederum fundierte ökologische Kenntnisse voraussetzt. Bedeutende Funktion haben in diesem Zusammenhang Indikatorarten, die entweder bezüglich ihrer Biotopansprüche am empfindlichsten reagieren oder aber eine so geringe Umsiedlungsbereitschaft zeigen, dass Schutzmaßnahmen schwerpunktmäßig auf den heute noch besiedelten Flächen stattfinden müssen.

Indikator-Arten für Naturschutzgebiete

Im Falle des westfälischen Watvogel-Reservatsystems ergab sich daraus folgendes: Die empfindlichsten Arten bezüglich ihrer Biotopansprüche sind in Westfalen Rotschenkel und Großer Brachvogel, die ihren Nachwuchs an freie Wasserflächen führen. Diese Wasserflächen sind im Frühjahr aufgrund der starken Regenfälle in vielen westfälischen Feuchtgebieten vorhanden. Der Brachvogel beginnt zu diesem Zeitpunkt seine Brut. Etwa Mitte bis Ende April trocknen jedoch die meisten dieser Blänken aus. Die Konsequenz ist, dass der Rotschenkel, der erst zu diesem Zeitpunkt seine Brut beginnen würde, entweder nicht brütet oder aber in andere Gebiete abwandert. Die Brachvögel sitzen zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits fest auf den Eiern. Nach Untersuchungen von KIPP ist der Bruterfolg des Brachvogels in solchen teilweise oder bereits ganz drainierten Feuchtgebieten minimal. In einem Falle hatten von 16 Brutpaaren 10 ein Gelege erfolgreich bebrüten können. Von den insgesamt 32 Jungvögeln überlebte jedoch lediglich ein einziger.
Die absolute Zahl der Brutpaare ist also bei einer Art, die wie der Brachvogel über 30 Jahre alt werden kann, gar nicht so entscheidend. Wichtig ist der Bruterfolg, denn nur bei dessen Berücksichtigung entpuppen sich viele suboptimale Brachvogelbiotope des Münsterlandes als Todesfallen für diese Art.
Da der Brachvogel zudem im Vergleich zu den anderen hier vorkommenden Watvögeln die Art ist, die die geringste Dispersion zeigt, wird er zum kritischen Punkt in diesem Programm. Schutzmaßnahmen für Watvogel-Brutplätze müssen also, wenn alle Arten davon profitieren sollen, schwerpunktmäßig in Brachvogelbiotopen einsetzen. Nur so kann es gelingen, dessen Nachwuchsrate so zu heben, dass auch benachbarte, heute nicht besiedelte Feuchtgebiete von dieser Art angenommen werden.
Für den Aufbau und die Sicherung des westfälischen Watvogelbestandes braucht man also zunächst einmal einige Brachvogelbrutgebiete, um die Nachwuchsproduktion dieser Art zu sichern. Nach unserer Erfahrung werden diese Biotope dann auch von den anderen Watvogelarten relativ schnell angenommen. Langfristig braucht man dann Flächen - wir nennen sie Management-Gebiete die in der Lage sind, die zu erwartende Nachwuchsüberproduktion der optimierten Brutgebiete aufzufangen, bis sich die Population wieder stabilisiert hat.

Strategische Aufteilung der Reservatfunktionen

Die Kriterien, mit deren Hilfe man die künftigen Schutzgebiete auswählen sollte, müssen sich an zwei Aspekten orientieren. Zum einen müssen großflächige Aspekte berücksichtigt werden; man sollte also einen jeweils möglichst hohen Teil der Gesamtpopulation beispielsweise eines Bundeslandes auf möglichst kleiner Fläche haben. Neben diesen (bei uns westfälischen) Aspekten muss aber auch die Frage der regional bedeutsamen Regenerationszentren berücksichtigt werden, die für eine gewisse Aufteilung des Bestandes sorgen.
Für den Bereich Westfalens ergäbe sich daraus folgendes:
Auf der Grundlage des in den einzurichtenden Reservaten brütenden Brachvogelanteils am Gesamtbestand Westfalens werden verschiedene Zentren geschaffen.
Hauptzentren haben einen Anteil von mindestens 5 % des Gesamtbestandes, also etwa 22 Brutpaare und mehr. Nebenzentren haben einen Brutbestand von mindestens 2,5 % des Gesamtbestandes, also mindestens 11 Paare.
Hinzu kommen noch Regenerationszentren, die jeweils mindestens 10 % des Brachvogelbestandes der betr. Region aufweisen. In Regionen, in denen keine Brachvögel vorkommen, übernehmen andere Arten (i. d. R. Bekassine) die Indikatorfunktion.
Für westfälische Verhältnisse bedeutet dies, dass durch die daraus resultierenden 2 Hauptzentren mit insgesamt 55 Paaren, 5 Nebenzentren mit insgesamt 70 Paaren und zunächst zwei Management-Gebieten mit heute 13 Paaren insgesamt etwa 30 % des gesamten Brachvogel- (und Uferschnepfen-) Bestandes Westfalens gehalten werden könnte. (Der relativ geringe Bestand der Regionalzentren kann diesen Prozentsatz nicht wesentlich ändern.)
Die Größe der Gebiete hängt stark von den lokalen Gegebenheiten ab. Unter Berücksichtigung der Reviergrößen, der interspezifischen Konkurrenz von Brachvogel und Uferschnepfe sowie einer Pufferzone würde man für ein Hauptzentrum auf eine Fläche von ca. 1.000 ha kommen.
Wenn wir davon ausgehen, dass wir durch geeignete Management-Maßnahmen die Siedlungsdichte um den Faktor 2 vergrößern können, so würden immer noch ca. 500 ha für ein Hauptzentrum und - wegen des relativ größeren Umfanges (Störungsanfälligkeit) - 300 ha für ein Nebenzentrum als Mindestforderungen aufgestellt werden müssen.

Finanzplanung für Naturschutzgebiete

Wenn wir einen Maximalpreis von DM 20.000/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zugrunde legen, so ergäben sich daraus für die 2 Haupt- und 5 Nebenzentren einschließlich der Management-Maßnahmen bei der Einrichtung und einschließlich zweier zusätzlicher Rastgebiete von regionaler Bedeutung (jedoch mit Ausnahme der Rieselfelder der Stadt Münster, die sich bereits im Besitz der öffentlichen Hand befinden) für die notwendige Reservatfläche von 4.150 ha Gesamtaufwendungen in Höhe von ca. 84.000.000 DM.

Selbst wenn dieses für unsere Verhältnisse ungewöhnlich große Zukunftsprojekt verwirklicht werden könnte, so würde man damit lediglich 30 % des heute ohnehin geringen Bestandes sichern können. Die Realisierung dieses Artenschutzprogrammes stellt somit erhöhte Anforderungen an den Naturschutzetat des Landes - und an die Bereitschaft, ihn für diese Zwecke auszugeben. Mit den heute vorhandenen 7 Millionen DM würde man 12 Jahre brauchen, um das zu erledigen, für das es heute schon fast zu spät ist.

Die USA haben sich bereits vor Jahrzehnten mit ihrem "accelerated wetland acquisition program" aus dieser Zwickmühle befreit, indem sie durch großzügige Darlehen den Aufkauf der Gebiete ermöglichten. Von einer derart konsequenten Planung sind wir bei uns noch weit entfernt, aber Artenschutzprogramme werden uns dort vermutlich weiterhelfen. Ein Minister, der aufgrund einer allgemein unklaren Situation k e i n e Entscheidung trifft, hat für 99,99 % der Bürger die Entscheidung nur hinausgeschoben. Ein Minister, der diese Unterlagen hat - und unser hat sie - der muss sich entscheiden, denn auch keine Entscheidung ist, zumindest in der westfälischen Situation, eine negative Entscheidung.