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NaturaGart-Dokumentation begründet Änderung der Landesbauordnung in NRW

Seit Jahrzehnten werden in der freien Landschaft Teiche zugeschüttet. Alle politischen Erklärungen fordern inzwischen eine Vernetzung natürlicher Biotope.

Für Teiche wird dies jedoch in den meisten Bundesländern durch das Baurecht im Außenbereich untersagt. In der Vergangenheit ist der Bau zahlloser Teichanlagen an dieser sinnlosen Regelung gescheitert.

Norbert Jorek  09.01.2018
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Die komplette Dokumentation finden Sie als PDF hier:

Zusammenfassung

Im Rahmen der Intensivierung der Landwirtschaft sind zahlreiche Kleingewässer aus der Landschaft verschwunden. Damit wurde der Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen zerstört.

Zur Kompensation dieser Verluste gibt es mehrere politische Grundsatzentscheidungen. Neben den Novellierungen des Naturschutzrechtes auf Bundes- und Länderebenen sind die "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" sowie das Bundesprogramm "Biologische Vielfalt" richtungsweisend.

Alle politischen Richtungsentscheidungen verlangen die Vernetzung von Biotopen. In dem Zusammenhang sollen entstandene Lücken zwischen natürlichen Lebensräumen (wie z.B. Kleingewässern) geschlossen werden.
Die Umsetzung des Projektes hängt in hohem Maße von ehrenamtlichem Engagement ab. So liegen viele Bürger Teiche an, um der Natur ein Stück des eigenen Gartens wieder zurückzugeben.
NaturaGart ist Marktführer für den Selbstbau größerer Teichanlagen.
Bundesweit haben NaturaGart-Kunden auf diese Weise über 50.000 Teiche angelegt.

Das Baurecht erlaubt in NRW genehmigungsfreie Bodenbewegungen bis zu 400 m² Fläche und 2 m Tiefe oder Höhe. Darauf basierend sind in der Vergangenheit Zehntausende von Teichen entstanden.
Die Teiche sind oft auch vereinbarte Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.

Das Baurecht (in NRW) kennt allerdings zusätzlich den nicht weiter definierten Begriff "Wasserbecken".
Der wurde in der Vergangenheit auf gemauerte Swimmingpools bezogen.
Neuerdings wird er allerdings auch auf geplante Teichanlagen im Außenbereich angewendet.
Bei einer derart engen Interpretation wären allerdings überhaupt keine Teichanlagen im Außenbereich mehr möglich.

Diese Dokumentation vergleicht die sinnlos enge Interpretation der Bauverwaltung mit dem Naturschutzrecht und grundsätzlichen Entscheidungen wie z.B. der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt".

Die Initiative hat das Ziel, die Anwendung des Baurechts mit den Zielen des Naturschutzes wieder zu synchronisieren.

25.09.2018

2. Die Lage der Kleingewässer in der Landschaft

2.1 Bestandsentwicklung
Viele Kleingewässer sind im Rahmen der Intensivierung der Landwirtschaft verfüllt worden.
Die Absenkung des Grundwasserspiegels hat zur Austrocknung viele Teiche geführt.
Beispielhaft wurde dies am Beispiel eines "Messtischblattes" in Ostwestfalen kartiert.
Die Gesamtfläche ist 10 x 10 km groß. Man erkennt deutlich den Rückgang der Teiche (dunkle Punkte).
- 1957 -
- 1975 -
- 1981 -
2.2 Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Die zwangsläufige Folge ist, dass die Abstände zwischen den Kleingewässern immer größer werden.
Der maximale Aktionsradius liegt bei Fröschen bei unter 15 km, bei Molchen unter 1 km.
Viele Wanderungen werden daher im "Nichts" enden und zum Tod der Tiere führen.
Zusätzlich steigt bei größeren Abständen das Risiko, bei der Wanderung Straßen überqueren müssen.
Die Wanderungen finden im Frühjahr z.T. bei sehr niedrigen Nachttemperaturen statt. Da der schwarze Asphalt die Wärme speichert, halten sich die Tiere in kalten Nächten dort gern länger auf.
Eine Verkehrsdichte von 4 Kfz/h reicht bereits aus, um 10% der wandernden Tiere zu töten.
Bei 20 Kfz/h steigt das Todesrisiko für die Amphibien bereits auf 20%.
Es verdoppelt sich für Hin- und Rückweg.
Der Anteil verkehrsarmer Bereiche an der Landesfläche liegt deutschlandweit bei 26,45%. Einige Bundesländer unterschreiten den Wert jedoch erheblich (NRW 3,61%, Hessen 9,93%, Saarland 2,15%).

Große Abstände zwischen den Kleingewässern führen daher immer zu einer Isolation und im Laufe der Zeit zu einem Zusammenbruch des Bestandes.
2.3 Ursachen der Entwicklung
Die entscheidenden Verluste von Kleingewässern sind in Bereichen mit landwirtschaftlicher Nutzung entstanden. Wichtigste Ursachen sind die Schaffung homogener Anbauflächen und die Absenkung des Grundwasserspiegels.

Die "Ausräumung" der kleinflächig parzellierten Kulturlandschaft war ein agrarpolitisches Nachkriegs-Ziel. Es wurde mit Hilfe der Flurbereinigung staatlich gefördert und in den meisten Agrarregionen umgesetzt.
Der Schutz der Kleingewässer spielte in diesem Zusammenhang keine Rolle. Durch die Absenkung des Grundwasserspiegels verschwanden im Flachland die meisten Gewässer auch ohne aktives Verfüllen.

Der Widerstand gegen eine ausschließlich wirtschaftliche Betrachtung der Kulturlandschaft ist seit den 70er Jahren massiv gewachsen. Die damaligen Maßnahmen wären heute nicht mehr durchsetzbar.
Dennoch haben die damaligen Entscheidungen Auswirkungen bis in diese Zeit. Die isolierten Bestände haben so viel Substanz verloren, dass sie vielerort erst jetzt zusammenbrechen.

3. Problemlage

Zur Kompensation sollten Teiche bevorzugt dort entstehen, wo auch die Verluste entstanden sind und wo es noch Restbestände der ursprünglichen Fauna und Flora gibt. Ökologisch relevante Teichanlagen werden daher im Außenbereich benötigt, also außerhalb von Flächen mit Bauleitplänen.

In verdichteten Siedlungsgebieten entstehen zwar auch viele Teichanlagen, die Perspektive ist für Amphibien aber eher schlecht:

  • die Verkehrsdichte so hoch, dass viel überfahren werden
  • es gibt viele Tierfallen wie Fensterschächte, Entwässerungs-Einläufe, Kellertreppen etc.
  • es gibt zahlreiche Barrieren an Grundstücksgrenzen.

Jahrzehntelang sind die rechtlichen Regelungen so interpretiert worden, dass die Neuanlage von Teichen genehmigungsfrei möglich war.

Unter mehr als 50.000 Teichbauprojekten von NaturaGart hat es in ca. 35 Jahren lediglich zwei Fälle gegeben, in denen nachgefragte Genehmigungen abgelehnt wurden. In den letzten 2 Jahren werden jedoch zunehmend Bauanträge abgelehnt. Andererseits wird aber weiterhin die Neuanlage von Teichen (im Außenbereich) als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart.

Das belegt eine massive Rechtsunsicherheit.

In der Argumentation zeigt sich eine Kollision von rechtlich nicht hinreichend definierten Begriffen. Die Fehlinterpretation des Begriffes "Wasserbecken" blockiert in letzter Konsequenz jedwede ökologische Ausgleichsmaßnahme im Zusammenhang mit Teichen.

Einen Kommentar zu einer standardisierten Ablehnungsbegründung gibt es in Anlage 12.5.

4. Politische Leitlinien

4.1. Richtlinie der EU: Fauna-Flora-Habitat (FFH)

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF

Im Zusammenhang mit diesen Zieldefinitionen ist wesentlich:

Artikel 10
Die Mitgliedstaaten werden sich dort, wo sie dies im Rahmen ihrer Landnutzungs- und Entwicklungspolitik, insbesondere zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000, für erforderlich halten, bemühen, die Pflege von Landschaftselementen, die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, zu fördern. Hierbei handelt es sich um Landschaftselemente, die aufgrund ihrer linearen, fortlaufenden Struktur (z. B. Flüsse mit ihren Ufern oder herkömmlichen Feldrainen) oder ihrer Vernetzungsfunktion (z. B. Teiche oder Gehölze) für die Wanderung, die geographische Verbreitung und den genetischen Austausch wildlebender Arten wesentlich sind.

4.2 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Mit einem Kabinettsbeschluss vom 7.11.2007 wurden die Weichen grundsätzlich neu gestellt.

http://www.biologischevielfalt.de/fileadmin/NBS/documents/broschuere_biolog_vielfalt_strategie_bf.pdf

Aussagen zu den folgenden Aspekten stehen als Komplett-Zitat im Anhang 12.1 dieser Dokumentation.

C1: Biotopverbund und Schutzgebietnetze

Dieser Biotopverbund ... bezieht alle heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume ein. Besonderer Wert wird auf die Vernetzung der Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten gelegt.

Dort wird als besondere Aufgabe der Länder und Kommunen wird u.a. definiert:

... dauerhafte Sicherung des nationalen Biotopverbundsystems ...

C2: Artenschutz und genetische Vielfalt

Die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten wird insbesondere durch den Schutz ihrer Habitate und Lebensräume erhalten. Bei der Erhaltung reproduktionsfähiger Populationen spielen der Biotopverbund und Schutzgebietsnetze eine zentrale Rolle. Der direkte Artenschutz bleibt aber gleichzeitig eine wichtige Aufgabe...

C6: Land- und Forstwirtschaft

Als besondere Aufgabe der Länder und Kommunen wird u.a. definiert:

Konkretisierung von regionalspezifischen Mindestdichten an Vernetzungselementen (Saumstrukturen und Trittsteinbiotope, zum Beispiel Hecken, Feldraine).

In einem Anhang werden richtungsweisende Projekte beschrieben. Eines befasst sich mit der Vernetzung von Biotopen (kompletter Text in Anlage 12.2):

Leuchtturm-Projekte im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Wiedervernetzung für eine nachhaltige Bewahrung der biologischen Vielfalt:
Entwicklung eines bundesweiten Maßnahmenprogramms zur Überwindung von Barrieren und zur Wiedervernetzung ökologischer Systeme.
Ziel des Leuchtturmprojekts ist die nachhaltige Sicherung ökologischer Wechselbeziehungen durch die Wiederherstellung wichtiger Funktionsräume (Wiedervernetzung) im Sinne einer zukunftsfähigen Landschaftsentwicklung. Dazu gehören insbesondere die Wiederherstellung langfristig überlebensfähiger Populationen durch Verbund von Teilpopulationen.

4.3 Bundes-Naturschutzrecht

Das Bundes-Naturschutz-Gesetz regelt ausdrücklich die Bedeutung von Biotopverbund und Biotopvernetzung in § 21:

(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.
(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.
(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).

4.4 Regelungen der Länder am Beispiel NRW

Am 20.1.2015 wurde der Naturschutz durch die "Biodiversitäts-Strategie NRW" neu ausgerichtet. Zu den 150 Zielen und Maßnahmen gehören u.a. Schutzprogramme für gefährdete Arten und die Verbesserung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.

Ein Ergebnis dieser Entwicklung ist eine Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Natur in NRW. Darin wird u.a. geregelt:

§ 10
Entwicklungsziele für die Landschaft, Biotopverbund

... Entwicklungsziele sind insbesondere der Aufbau des Biotopverbundes einschließlich des Wildtierverbundes nach § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes und die Förderung der Biodiversität.

In § 35 wird geregelt:

Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.

Auch die Landwirtschaft als Profiteur der bisherigen Entwicklung wurde in dem Zusammenhang in die Verantwortung genommen:

Die Landesregierung, die beiden Landwirtschaftsverbände und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wollen gemeinsam die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen stärken und dazu konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen. Dafür haben Sie am 8.12.2014 eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Gemeinsames Signal für mehr Arten- und Lebensraumvielfalt in den Agrarlandschaften - Landesregierung, NRW-Landwirtschaftsverbände und Landwirtschaftskammer NRW unterzeichnen Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität

4.5 Gesellschaftlicher Konsens

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Notwendigkeit einer Vernetzung natürlicher Lebensräume politisch gewollt ist. Die Zeit der öffentlich geförderten, massiven Eingriffe in den Naturhaushalt ist vorbei. Priorität hat (neben großflächigen Schutzgebieten) die Vernetzung natürlicher Lebensräume. Dazu gehört auch die Neuanlage von Kleingewässern im Außenbereich.

5. Akteure bei der Neuanlage von Teichen

Derzeit beschränken sich staatliche Institutionen im Wesentlichen darauf, eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern. Für weitere Eingriffe werden Ausgleichsregelungen vereinbart. Die politischen Absichtserklärungen und rechtlichen Regelungen machen allerdings keine Aussage dazu, wie z.B. ein Biotopverbund von Kleingewässern wieder hergestellt werden kann.

Es ist eher nicht zu erwarten, dass Landwirte oder Naturschutzbehörden plötzlich Zehntausende neuer Teiche anlegen, um die noch vorhandenen Lebensräume miteinander zu vernetzen. Es ist schon gar nicht zu erwarten, dass dabei jene nährstoffarmen Gewässertypen entstehen, die eine besondere Relevanz für den Naturschutz haben.

In den vergangenen Jahrzehnten haben Zehntausende naturfreundlicher Bürger einen Teil der Lücken geschlossen. Sie haben in ihren Gärten oder im Umfeld ihrer Häuser neue Teiche angelegt. Seit Jahrzehnten leisten private Grundstücksbesitzer einen Teil der Kompensation von Kleingewässerverlusten in der freien Landschaft.

Es gibt kein staatliches Naturschutzprogramm, dass auch nur annähernd den Wirkungsgrad hat wie die Leistungen privater Grundstücksbesitzer.

Allein die Kunden von NaturaGart haben in den letzten 35 Jahren über 50.000 Teiche gebaut. Viele davon liegen im Außenbereich und damit genau da, wo sie gebraucht werden.

6. Blockade der Neuanlage von Teichen durch Bauverwaltungen

Die Problematik ist neu und wird verursacht durch die unterschiedliche Interpretation des Baurechts. Schon innerhalb eines Kreises werden völlig unterschiedliche Entscheidungen getroffen.

Es geht dabei im Wesentliches um den rechtlich unbestimmten Begriff "Wasserbecken". Er wird im Regelfall für fest umgrenzte Bauwerke oder Objekte genutzt wie Schwimmbecken, Hafenbecken oder Waschbecken.

WAHRIG HERKUNFSTWÖRTERBUCH
Becken
Schüssel, Wasserbehälter ♦ mhd. becken, ahd. beckin; der Begriff ist eine Entlehnung aus mlat. baccinum "Wassergefäß", das seinerseits auf gall. bacca in ders. Bed. zurückgeht

Das Baurecht (z.B. Landesbauordnung NRW) kennt den Begriff "Wasserbecken" ohne ihn näher zu definieren. Darunter wurden in der Vergangenheit typische SwimmingPools verstanden. Sie sind gekennzeichnet durch eine feste Bauweise (z.B. Betonbecken) mit Fliesen, Desinfektionsanlagen etc. Solche Swimming-Pools und andere Wasserbecken werden in der Regel im Winter schon aufgrund ihrer Bauweise wasserfrei gemacht. Das unterscheidet sie von gartengestalterischen Teichanlagen, die ganzjährig Wasser enthalten.

Eigenschaft Wasserbecken Teichanlage
Abdichtungmeist Beton, Fliesenmeistens Teichfolie
Wasserfüllungim Winter meist wasserfreiganzjährig gefüllt
WasserbehandlungChlordesinfektion oder dergl.keine oder leichte Filterung
Wasserlebewesenunmöglichviele
Ufergestaltungtechnisch, wirkt oft als Tierfallenatürlich, langsam ansteigend
Ökologische RelevanzRisikosehr positiv

Für "Wasserbecken" gilt (in NRW) im Bereich von Bebauungsplänen eine Obergrenze von 100 m3 als genehmigungsfreie Anlage (z.B. LBO §65, Abs. 30). Die Regelung gilt ausdrücklich nicht im Außenbereich. Das entspricht der allgemeinen Zielsetzung des Baurechts: Eine Zersiedlung der Landschaft soll vermieden werden, Bautätigkeiten werden innerhalb eines BPlan-Gebietes verdichtet.

Andererseits sieht das Baurecht bei gartengestalterischen Anlagen einen deutlich größeren Spielraum vor: Dafür sind Bodenbewegungen bis zu einer Fläche von 400 m2 und bis zu einer Tiefe oder Höhe von 2 m zulässig.

Gartenteiche sind in der Vergangenheit in der Regel als Teil einer solchen Gartengestaltung interpretiert worden und galten damit als genehmigungsfrei bis zu einer Grundfläche von 400 m2. Diese Einstellung ändert sich derzeit. Auch Freilandteiche werden zunehmend als nicht genehmigungsfähige Wasserbecken interpretiert.

Diese (neue) Interpretation macht aus folgenden Gründen keinen Sinn:

  • Bezieht man den Begriff Wasserbecken auf jedwede Form von Wasseransammlung, wäre im Außenbereich noch nicht einmal die Anlage einer Vogeltränke zulässig.
  • Andererseits darf man baugenehmigungsfrei 400 m2 große Löcher 2 m tief ausheben. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist ungleich massiver als eine Vogeltränke von 1 m2 Größe.
  • Auf lehmig/tonigen Böden wird das Regenwasser solche genehmigungsfreien Löcher füllen. Dadurch entsteht ebenfalls ein Teich - allerdings mit allen negativen Eigenschaften, die sich durch schwankende Wasserstände und durch eine zwangsläufige Überdüngung ergeben. Warum sind solche Negativ-Teiche zulässig, stabile Kleingewässer aber nicht?
  • Andererseits wird in Tausenden von Fällen die Neuanlage auch im Außenbereich als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft festgesetzt. Diese Regelung ist sinnvoll, widerspricht allerdings der neuen "Wasserbecken-Interpretation".
  • Wenn die "Wasserbecken-Interpretation" auf alle Teichbau-Maßnahmen angewandt würde, erübrigt sich die Diskussion über eine Vernetzung von Kleinteichen zu einem Biotopverbund.
  • die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt und die dort geforderten Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen fordern das genaue Gegenteil davon.
  • in gleicher Weise könnte die FFH-Richtlinie der EU nicht in praktische Maßnahmen umgesetzt werden.

Die "Wasserbecken-Interpretation" von Teichanlagen wäre faktisch ein totales Neuanlage-Verbot. Das kann nicht gewollt gewesen sein, denn das wäre nicht naturschutzkonform und widerspricht allen politischen Zielsetzungen der letzten 15 Jahre.

Der einfachste Weg zur Korrektur ist eine ministerielle Klarstellung:

  1. Teichanlagen fallen nicht unter die Wasserbecken-Regelung.
  2. Diese gilt nur für typische Swimming-Pools.
  3. Teichanlagen fallen unter die Erdbewegungs-Regelung.
  4. Dafür gibt es eine Obergrenze von 400 m2.

7. Fachliche Zuständigkeit der Naturschutzbehörden

Die Eingriffsregelungen in Natur und Landschaft und die Kompensationsmaßnahmen dafür fallen in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutz-/Landschaftsbehörden.

Durch die Interpretation naturnaher Teiche als "Wasserbecken" reklamiert die Bauverwaltung eine Zuständigkeit für pauschale Ablehnungen ohne weitere Prüfung.

Die Bauverwaltung dehnt damit ihre Zuständigkeit in den Bereich des Landschaftsrechtes aus, nutzt das aber lediglich für eine Total-Blockade.

8. Privatpersonen als Vernetzungs-Helfer

Im Bereich des Naturschutzes ist ehrenamtliches Engagement nicht ungewöhnlich. Die Masse der Bestandsaufnahmen und Schutzprojekte werden durch ehrenamtliche Mitarbeiter getragen.

Private Gartenbesitzer haben das Recht, ihren kompletten Garten in eine tote Schotterfläche mit Gabionen zu verwandeln. Sie dürfen auf der gesamten Fläche eine vielfach gemähte, überdüngte und ökologisch wertlose Rasenfläche anlegen. Sie können allerdings auch ihren Garten mit einer maximalen biologischen Diversität ausstatten. Dies entspricht einer naturfreundlichen Grundhaltung. Die "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" definiert unter C13: Tourismus und naturnahe Erholung:

Die biologische Vielfalt bestimmt maßgebend das Erleben von Natur und Landschaft. Für 42 Prozent der Urlauber zählt "Natur erleben" zu den wichtigen Urlaubsmotiven, bezogen auf die inländischen Feriengebiete sogar für 74 Prozent.

Wenn ein Gartenbesitzer einen naturnahen Teich anlegt, organisiert er damit zwar sein privates Lebensumfeld, das hat aber positive Auswirkungen weit über sein Grundstück hinaus.

Teiche im Außenbereich:

  • werden in der Regel sehr schnell von Amphibien und Libellen besiedelt, besonders wenn ihnen andere Ausweichmöglichkeiten fehlen.
  • dienen Vögeln als Bade- und Wasserquellen, durch Anfeuchten des Gefieders auch zum Kühlen der Jungvögel
  • Bienen brauchen zwingend Wasser für die Temperatursteuerung im Stock und zur Ernährung der Larven, besonders im Frühjahr
  • Auch etliche andere Tiere wie Insekten und Igel sind zwingend auf Wasserflächen angewiesen.

Maßnahmen im Außenbereich werden oft auf die Prüfung einer Privilegierung reduziert. Diese Denkweise operiert allerdings in einer Grauzone zwischen Gleichbehandlungs-Grundsätzen und Neid-Debatte:

  • was die anderen nicht dürfen, darfst Du auch nicht
  • Du hast schon ein großes Grundstück im Außenbereich, das muss reichen.

Der praktische Leistungstausch sieht allerdings völlig anders aus:

  1. Wer im Außenbereich einen z.B. 100 m2 großen naturnahen Teich baut, der gibt der Natur genau diese Fläche zurück.
  2. Darüber hinaus übernimmt er die Kosten zur Neuanlage dieses Teiches und hält ihn im gewünschten Zustand.

Weder die Landwirtschaft (als Verursacher der Defizite) noch der staatliche Naturschutz könnten diese Leistung erbringen. Andererseits besteht eindeutig Einvernehmen darüber, dass diese Leistung für den Biotopverbund zwingend benötigt wird.

Selbst wenn der Grundstückseigentümer im Außenbereich in diesem neu angelegten Teich gelegentlich ein paar Runden schwimmt:

  • Es wertet die Funktionen des Teiches in keiner Weise ab
  • Es ist immer noch eine unterdimensionierte "Vergütung" für die erbrachten Leistungen.

9. Die Optimierung der Teichbau-Technik

Teiche können Naturparadies oder konfliktbeladene Fischzucht sein. Die Bautechnik kann umweltfreundlich oder ökologisch unvertretbar sein. Das Ergebnis kann ideal sein oder ein weitgehendes Scheitern.
9.1 Falsche Bauweise führt zur Überdüngung

Theoretisch kann man auf bis zu 400 m2 Grundfläche ein bis zu 2 m tiefes Loch graben. In der Regel besteht der Boden nicht aus Ton oder Lehm - einlaufendes Regenwasser wird versickern. In seltenen Fällen (bei tonigem Boden) läuft die Grube voll Wasser und es entsteht ein Teich. Der wäre genehmigungsfrei.

Aber auch in diesem besten vorstellbaren Sonderfall scheitert ein Teich: In dem Loch wird sich gedüngtes Wasser sammeln. Dadurch entsteht ein nährstoffreicher Gewässertyp, der rasch verlandet. Teiche, die durch einfachen Aushub entstehen, sind im Regelfall kein Ersatz für natürliche Teiche mit einem passenden Umfeld.

Für einen guten Teich müssen die folgenden Störeffekte vermieden werden:

  • Es darf kein nährstoffreiches Grundwasser einsickern.
  • Eine Kapillarsperre muss Saugeffekte aus dem Umfeld verhindern.
  • Das Einwachsen von Baumwurzeln ist zu verhindern, sie saugen viel Wasser aus dem Teich.

Nährstoffreiche Teiche altern und verlanden sehr schnell. Sie sind daher pflegeaufwändig und kein primäres strategisches Ziel des Naturschutzes.

Typisches Beispiel: Der schlecht gebaute Teich ...
... verlandet innerhalb von nur 2 Jahren

Wichtig sind nährstoff arme Kleinteiche und Weiher, die es wegen der Überdüngung allerdings kaum noch gibt. Dies wird auch in der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" thematisiert:

C10: Versauerung und Eutrophierung

Mehr als die Hälfte der Gefäßpflanzen ist nur unter nährstoffarmen Bedingungen konkurrenzfähig und damit durch hohe Stickstoffeintragsraten in ihrem Bestand gefährdet.

So war es normal:

Der Teich und sein Umfeld bilden eine Einheit.

Ein Teich in einer Fläche mit überall relativ hohem Grundwasserstand kann sehr stabil sein. Der Grund: das Wasser fließt nicht, sondern steht.

Das passiert meistens:

Düngerhaltiges Wasser fließt in die Grube.

Bei niedrigem Grundwasserstand wirkt der Teich wie eine Entwässerungsgraben. Das Wasser spült Dünger und Bodenpartikel hinein.

So verhindert man das:

Der Teich ist unabhängig vom Wasserstand.

Eine Teichfolie verhindert Wasserverluste und das Einspülen von Dünger. Dafür ist der Rand noch etwas erhöht.

9.2 Für den Naturschutz wichtige Gewässer-Typen
In der FFH-Richtlinie der EU sind das insbesondere die Typen 3110, 3130, 3140 und 3160. Sie sind besonders nährstoffarm.

13 Anhänge, Stellungnahmen

Am 10.1.2018 wurde diese Dokumentation erstellt und den zuständigen Ministerien geschickt. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen teilte am 5.4.2018 mit, dass die Landesbauordnung entsprechend geändert werden soll. Dieses Schreiben fügen wir auf den folgenden Seiten bei.

9.3 Abdichtungstechnik für nährstoffarme Teichanlagen

Wer eine Teichanlage plant, interessiert sich natürlich für die Lifetime-Kosten. Strategisches Ziel ist eine möglichst pflegeleichte Anlage. Das setzt zwingend einen einigermaßen stabilen Wasserstand voraus und einen möglichst geringen Nährstoff-Import. Das ist nur durch eine technische Abdichtung zu erreichen.

Die einzige wirtschaftlich sinnvolle Lösung sind Folien. Sie werden in extrem unterschiedlicher Qualität angeboten (von Sondermüll bis zu Beuteln für Blutkonserven). Ein wesentliches Kriterium für Teiche ist auch noch die Reparaturfähigkeit im Schadensfall.

9.3.1 Ton und Lehm

Das Material führt zu einem unwirtschaftlichen Transport- und Einbauaufwand. Es muss in einer Dicke von 30 - 40 cm eingebaut werden. Die Kosten liegen etwa 10 x höher als bei einer Foliendichtung. Mit diesen Materialien lässt sich auch keine Kapillarsperre einbauen - das Umland saugt das Wasser aus dem Teich.

9.3.2 PVC-Folien

Die klassischen Rezepturen verlieren viele Weichmacher. Sehr toxische Komponenten sind inzwischen verboten. Der aktuelle Standard sind Phthalat-Weichmacher, die allerdings auch in der Nahrungskette akkumulieren - ohne dass aktuell Schadwirkungen bekannt sind.

Alle niedermolekularen Weichmacher können mehr oder weniger auswandern. Das Ziel sind daher phthalatfreie PVC-Folien mit hochmolekularen Weichmachern. Die kosten allerdings mehr als das Doppelte "normaler" Rezepturen.

9.3.3 PE-Folien

Folien aus Polyethylen sind chemisch sehr stabil, allerdings relativ steif und langfristig kaum zu reparieren, so dass eine Beschädigung zum Totalverlust wird.

9.3.4 EPDM-Folien

Der Synthese-Kautschuk ist zwar chemisch sehr stabil, kann allerdings nur schlecht auf ein Sondermaß verklebt werden. Der Weiterreiß-Widerstand ist sehr gering, so dass kleine Beschädigungen leicht deutlich größer werden können.

9.3.5 PP-Folien

Wie PE-Folien weichmacherfrei, chemisch sehr stabil, allerdings etwas steif, daher nur für größere Teiche geeignet. Extreme Belastbarkeitswerte, ein sehr perspektivisches Material.

9.4 Umweltfreundliche Folientechnik bei NaturaGart

Umweltaspekte haben bei NaturaGart immer schon eine besondere Rolle gespielt:

  • NaturaGart war das erste Unternehmen, das schon Mitte der 80er Jahre eine cadmiumfreie Teichfolie angeboten hat. Das Verbot kam übrigens erst 2011 - über 30 Jahre später ...
  • Anfang der 90er Jahre: Zu dem üblichen Weichmacher DOP in den Teichfolien kamen neue Forschungsergebnisse. NaturaGart brachte die Folienrezeptur umgehend auf den aktuellen Stand der Wissenschaft. Die Billig-Konkurrenz fertigte weitere 20 Jahre mit DOP, denn verboten wurde dieser kritische Weichmacher erst 2015 ...
  • Aktuell in der Diskussion sind Phthalate als Weichmacher in PVC-Folien. Sie sind nach derzeitigem Wissenstand zwar nicht giftig, akkumulieren aber in der Nahrungskette. NaturaGart war auch hier das erste Unternehmen, das eine phthalatfreie Teichfolie angeboten hat.
  • NaturaGart ist das erste Unternehmen, das eine Teichfolie auf der Basis von PP angeboten hat.
9.5 Folienpanzerung

NaturaGart hat ein Verfahren entwickelt, bei dem die Folie mit einer dünnen Mörtelschicht abgedeckt wird. Dieses Sandwich-Verfahren führt dazu, dass die mehrlagige Dichtung von allen Prozessen abgeschirmt wird, die eine Folie altern lassen (UV, mikrobieller Abbau, mechanische Beschädigungen). Das Verfahren hat darüber hinaus den Vorteil, dass der Boden des Gewässers völlig natürlich wirkt.

https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/kurz-info-teichabdichtung
https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/ideale-schwimmteiche-fischteiche-naturteiche

9.6 NaturaGart zeigt Beispiele im eigenen Park

Teiche ohne Foliendicht leiden fast immer unter einem massiven Nährstoff-Eintrag. Nur durch die Abschirmung des Wasserhaushaltes vom nährstoffreichen Umfeld gelingt ein nährstoffarmer Teich.

NaturaGart zeigt in seinem Park, was möglich ist. Der Park beherbergt das beste Amphibienlaichgebiet in weitem Umkreis. An den Teichufern wachsen Hunderte seltener Orchideen.

10. Die Zweckbestimmung von Teichen

10.1 Naturteiche

Naturteiche werden nicht gegen herbstlichen Laubeintrag geschützt. Das führt zum Anwachsen einer Schlammschicht auf dem Boden des Teiches. Diese Sedimentschicht verhält sich wie Kompost. Die Schicht ist nährstoffreich und gibt den Dünger an das Wasser ab, wenn sie (z.B. durch eine Ente) aufgewirbelt wird.

Alle Teiche werden im Laufe der Zeit nährstoffreicher - insbesondere durch angewehten Staub von gedüngten Ackerflächen. Nährstoffarme (oligotrophe) Teiche werden aus diesem Grunde immer seltener. Wenn Teiche nicht gepflegt werden, altern und verlanden sie. Viele Teichbesitzer schützen die Teiche daher mit einem Netz gegen den Laubfall und kontrollieren das Sediment.

Nährstoffarm gehaltene Teiche sind daher sowohl ein Ziel des Naturschutzes als auch ein Ziel der jeweiligen Teichbesitzer.

Die Sedimentschicht wird am besten immer nur teilweise entfernt, um Auswirkungen auf die Wasserlebewesen möglichst gering zu halten.

https://www.naturagart.de/gartenteich/naturteich

10.2 Schwimmteiche

Die Anlage besteht aus einem sedimentarmen (nährstoffarmen) Schwimmbereich und einer Regenerationszone. Im Idealfall sieht die gesamte Teichanlage aus wie ein völlig natürliches Gewässer in einem idealen Zustand.

https://www.naturagart.de/gartenteich/schwimmteich

Eine solche Teichanlage dient in gleicher Weise dem Erholungsanspruch des Besitzers als auch den Interessen der Natur. Solche Teiche werden üblicherweise im häuslichen Umfeld errichtet. Je größer sie sind, desto besser sind sie von Mensch und Natur nutzbar.

Eine Musterlösung für naturnahe Schwimmteiche von NaturaGart befindet sich in Anlage 12.3.

In vielen Teichen werden Pumpen betrieben, die zu einem Risiko für Molche und andere Wassertiere werden. NaturaGart klärt über diese Problematik auf und bietet Nachrüst-Sätze für vorhandene Pumpen an.

https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/sicherheit-fuer-die-teichbewohner
https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/teiche-pumpen-und-naturschutz

Darüber hinaus hat NaturaGart ein risikofreies Verfahren für den Wassertransport entwickelt. Bevor das Wasser die Pumpe erreicht, muss es einen Kies-Bodenfilter passieren. Das ist noch nicht einmal für Wasserflöhe möglich. Das Verfahren wird in Anlage 12.4 erläutert.

10.3 Fischteiche

Die biologische Bedeutung sinkt mit der Menge der gehalten Fische. Klassische Koi-Teiche schaffen eher Konfliktzonen zwischen ihren Eigentümern sowie Reihern und Eisvögeln.

Das Ziel sind in diesem Zusammenhang eher Teiche ohne Fische.

10.4 Erholungs- und Weiterbildungs-Funktion von Teichen

Ein gelegentliches Schwimmen kollidiert nicht mit der Funktion als Naturgewässer, denn diese Form der Nutzung ist von absolut untergeordneter Bedeutung. Bedeutsamer ist, dass der Eigentümer durch die Integration von Natur in sein persönliches Lebensumfeld eine naturnahe Erholung wünscht.

Darüber hinaus wird jeder Teich wird zum Natur-Erfahrungs-Raum (§64 LNatSchG NRW). Jeder Teichbesitzer wird zum Multiplikator für Naturerlebnisse und dient insofern den Zielen des § 2, Abs.6 des BNatSchG.

11. Sinnvolle Teichgrößen

Größere Teiche haben aus ökologischer Sicht folgende Vorteile:

  • Größere Teiche werden intensiver geplant und überlegter gebaut
  • sie haben in der Regel breitere Uferzonen und sind besser für die Natur.
  • sie werden stabiler und neigen weniger zur Algenbildung
  • sie lassen sich auch schon aus finanziellen Erwägungen nicht mehr z.B. mit Algengiften behandeln
  • sie bieten weniger Konfliktpotential bei konkurrierenden Nutzungen von Mensch und Natur.


Norbert Jorek
Biologe
Geschäfsführer NaturaGart Deutschland GmbH & Co KG

12. Anlagen

12.1 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt - Aussagen zur Vernetzung von Lebensräumen

Als besondere Aufgabe der Länder und Kommunen wird u.a. definiert:
... dauerhafte Sicherung des nationalen Biotopverbundsystems ...

C1: Biotopverbund und Schutzgebietnetze

Bundesrechtlich sind die Länder zur Schaffung eines Biotopverbunds, der mindestens zehn Prozent der Landesfläche umfassen soll, verpflichtet. Dieser Biotopverbund ist anders als Natura 2000 nicht nur auf speziell benannte Lebensraumtypen und Arten ausgerichtet, sondern bezieht alle heimischen Tier-und Pflanzenarten und deren Lebensräume ein. Besonderer Wert wird auf die Vernetzung der Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten gelegt.

Als besondere Aufgabe der Länder und Kommunen wird u.a. definiert:
... dauerhafte Sicherung des nationalen Biotopverbundsystems ...

C2: Artenschutz und genetische Vielfalt:

Trotz erkennbarer Erfolge bei den Anstrengungen zur Erhaltung der Artenvielfalt in Deutschland hält die Gefährdung vieler Pflanzen-und Tierarten an. Die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt wildleben-der Pflanzen-und Tierarten wird insbesondere durch den Schutz ihrer Habitate und Lebensräume erhalten.Bei der Erhaltung reproduktionsfähiger Populationen spielen der Biotopverbund undSchutzgebietsnetze eine zentrale Rolle. Der direkte Artenschutz bleibt aber gleichzeitig eine wichtige Aufgabe...

C6: Land- und Fortswirtschaft

Als besondere Aufgabe der Länder und Kommunen wird u.a. definiert:

Konkretisierung von regionalspezifischen Mindestdichten an Vernetzungselementen (Saumstrukturen und Trittsteinbiotope, zum Beispiel Hecken, Feldraine). Stoffliche Einträge haben erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, da sie die Lebens-und Standortbedingungen verändern.

C10: Versauerung und Eutrophierung

In Deutschland ist in den letzten 25 Jahren die stoffliche Belastung der Gewässer deutlich zurückgegangen, für Stickstoff aber nicht im notwendigen Umfang. Auch Böden werden durch den Eintrag von Stickstoff mit seiner eutrophierenden und versauernden Wirkung belastet.Mehr als die Hälfte der Gefäßpflanzen ist nur unter nährstoffarmen Bedingungen konkurrenzfähig und damit durch hohe Stickstoffeintragsraten in ihrem Bestand gefährdet.

C13: Tourismus und naturnahe Erholung

Die biologische Vielfalt bestimmt maßgebend das Erleben von Natur und Landschaft. Für 42 Prozent der Urlauber zählt "Natur erleben" zu den wichtigen Urlaubsmotiven, bezogen auf die inländischen Feriengebiete sogar für 74 Prozent.71 Prozent der Bundesbürger und -bürgerinnen würden bevorzugt dort ihren Urlaub verbringen, wo man sich für den Schutz der Natur durch einen Nationalpark entschieden hat. Der Tourismus ist daher wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf eine intakte Naturund Umwelt angewiesen. Andererseits können die Auswirkungen des Tourismus auf die biologische Vielfalt auch lokal und weltweit ein großes Problem darstellen. Tourismus als Wirtschaftsfaktor kann sich deshalb nur dauerhaft erhalten, wenn seine Entwicklung nachhaltig ausgerichtet ist. Für die naturnahe Erholung sind auch Flächen im siedlungsnahen beziehungsweise im besiedelten Bereich zu sichern.

12.2 Leuchtturm-Projekte im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Wiedervernetzung für eine nachhaltige Bewahrung der biologischen Vielfalt: Entwicklung eines bundesweiten Maßnahmenprogramms zur Überwindung von Barrieren und zur Wiedervernetzung ökologischer Systeme

Projektlaufzeit: ab 2008
Projektpartner: BMU/BfN, BMVBS/BASt

Ziel des Leuchtturmprojekts ist die nachhaltige Sicherung ökologischer Wechselbeziehungen durch die Wiederherstellung wichtiger Funktionsräume (Wiedervernetzung) im Sinne einer zukunftsfähigen Landschaftsentwicklung. Dazu gehören insbesondere

  • die Wiederherstellung langfristig überlebensfähiger Populationen durch Verbund von Teilpopulationen,
  • die Wiederherstellung überregionaler Möglichkeiten zur Ausbreitung von Arten (Migration, Wiederausbreitung, Anpassungs- und Reaktionsfähigkeit von Lebensgemeinschaften an Umweltschwankungen),
  • die Wiederherstellung von Landschaftsfunktionen, die biologische Vielfalt ermöglichen (kohärente Sukzessionszyklen, Wanderung von Schlüsselarten),
  • die Verbesserung des Nutzwertes von Landschaften für den Menschen und Natur,
  • die Reduzierung der hohen Anzahl von Unfällen mit Beteiligung von Wildtieren, der Abbau von Unfallschwerpunkten an fest gestellten Wildwechseln,
  • die Minderung der dadurch jährlich entstehenden erheblichen volkswirtschaftlichen Ausfälle und Kosten an Material, im Gesundheitswesen und der Jagd.

Für die zur Wiedervernetzung von Lebensraumkorridoren im überregionalen Straßennetz ermittelten wichtigsten Konfliktschwerpunkte soll die Realisierbarkeit von Wiedervernetzungsmaßnahmen in fachlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht geprüft werden. Soweit möglich, soll ein effizientes und zeitlich gestaffeltes Umsetzungs- und Handlungskonzept entwickelt werden. Das Konzept umfasst verschiedene Maßnahmen, die in Abhängigkeit von den Konfliktschwerpunkten ausgewählt werden. Besonderes Kennzeichen des Programms und der ausgewählten Projekte ist die Querschnittsorientierung. Die geplante Einbindung von Schulen soll sicherstellen, dass schon frühzeitig ein Verständnis für die Notwendigkeit und den Nutzen unter dem Stichwort "Lebensraumnetzwerke" in der Öffentlichkeit verankert wird. Gleichzeitig wird die Integrationsfähigkeit des Naturschutzes mit Nutzungsaspekten anderer Fachressorts überzeugend vermittelt und das Ansehen des Naturschutzes in der Öffentlichkeit gestärkt.

Insgesamt handelt es sich bei dem Leuchtturmprojekt um ein bislang einmaliges und vorbildliches Programm der Bundesregierung: Gemeinsam versuchen Naturnutzer und Naturschutz ein Problem zu lösen, das die biologische Vielfalt erheblich beeinträchtigt. Daneben vereinigt das Leuchtturmprojekt naturschutzfachliche Anforderungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (die Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Landschaft als Grundlage für die Ausbreitung von Arten) mit sozialen und ökonomischen Aspekten (Beteiligung der Öffentlichkeit im Gesamtprozess, Naturschutzerziehung, Naturentwicklung, Erhöhung des Freizeitwertes und Förderung des Naturerlebnisses, Unfallverhinderung für Mensch und Wildtier, Lösung von Zielkonflikten zwischen verschiedenen Fachressorts). Mit dem Vorhaben wird die Bundesrepublik Deutschland zu den fachlich in diesem Bereich führenden Staaten aufschließen.

12.3 Beispiel: Naturnahe Schwimmteich-Anlage
Typische Planungshilfe für einen NaturaGart-Schwimmteich

Bei dem in über 30 Jahren entwickelten NaturaGart-Standard handelt es sich um eine besonders nachhaltige Bauweise, bei der die eingesetzte Teichfolie allseits gegen die sonst unvermeidlichen Alterungsprozesse geschützt wird.

Die Bauweise wird in gleicher Weise eingesetzt für Natur-, Klär-, Schwimm-, Fisch- oder Feuerlöschteiche. Der strategische Vorteil ist ein kontinuierlicher Sediment-Export in benachbarte Filtergräben. Die bei vielen Teichanlagen gelegentlich erforderliche Entschlammung ist der heftigste vorstellbare Eingriff. Dies wird vermieden durch eine gelegentliche Teil-Reinigung der absperrbaren Filtergräben in Abständen von 5 - 10 Jahren.

Durch dieses NaturaGart-Verfahren entsteht ein nährstoffarmer (oligotropher) Gewässertyp. Die Erhaltung und Wiederherstellung solcher Gewässer ist ein strategisches Ziel des Naturschutzes. Sehr viele Freiland-Gewässer sind durch Düngereinspülungen extrem eutrophiert und können diese Funktion nicht mehr wahrnehmen. Die Teichanlagen im NaturaGart-Park mit ihren vielfältigen, hohen Kleintierbeständen zeigen deutlich das Entwicklungspotential.

Der Bau solcher naturnaher Teichanlagen ist das Ergebnis einer detaillierten Planungs-Unterstützung durch NaturaGart. Dafür werden auch rotationsfähige dreidimensionale Objekte zur Verfügung gestellt. Eine konkrete Planung gibt es im NaturaGart-Service-Portal unter
http://www.service.naturagart.com/dplansample/index/695
(dann bitte rechts klicken auf Ansicht 3D-Plan).

Planung und Bau sind ein durch etwa 600 Seiten Bauanleitungen sorgfältig dokumentierter Prozess. Für die optimale Zieldefinition und den kontinuierlichen Kontakt mit den Teichbesitzern gibt es zahlreiche Videos auf → https://www.naturagart.de/Videos/
Zusätzlich werden alljährlich etwa 600 Seminarteilnehmer im Bau solcher Anlagen geschult.

12.4 Nachhaltiges Wasser-Transportsystem

Alle Komponenten von NaturaGart-Teichen sind auf maximale Naturfreundlichkeit und Nachhaltigkeit angelegt. Auch die eingesetzte Pumpentechnik schließt eine Schädigung der Teichorganismen bereits auf dem Niveau von Wasserflöhen aus.

Die Pumpe saugt das Wasser durch einen Kies-/Bodenfilter an. Damit ist ausgeschlossen, dass Tiere über ca. 1 mm Größe in den Einflussbereich der Pumpe gelangen können. Zudem verteilt sich die Strömung über eine Fläche von meist mehreren Quadratmeter und ist deshalb kaum spürbar.

Die Pumpe betreibt ein Schwerkraftsystem: Sie saugt Wasser aus einem Filtergraben, dessen Wasserstand dadurch absinkt. Dadurch entsteht ein Höhenunterschied zum Teich. Es entsteht ein natürliches Gefälle, mit dessen Hilfe Sedimente aus der eigentlichen Teichanlage abgesaugt werden können.Solche Teiche altern dann nicht, bleiben dauerhaft oligotroph, werden von vielen Tieren besiedelt und entsprechen damit dem Schutzziel für Naturgewässer. Der Unterschied zwischen einem suboptimalen Freilandgewässer und einem guten Teich wird in folgendem Video erläutert:

https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/sichtweiten-unter-wasser

12.5 Stellungnahme zu standardisierten Ablehnungs-Begründungen

Beispielhaft wird hier die Korrespondenz mit dem Landrat des Kreises Steinfurt (NRW) vom 15.5.2015 wiedergegeben. Daraus wird deutlich, dass die Bauverwaltung im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde operiert. Die Ablehnungsgründe haben mit dem eigentlichen Anliegen nichts zu tun. Sie belegen Unkenntnis der biologischen Hintergründe und der strategischen Neuausrichtung von Politik und Gesellschaft.

Zitat:
Zu den Ablehnungsgründen
Die Erhaltung einer maximal möglichen Biodiversität ist ein gesellschaftlich allgemein anerkanntes Ziel. Politisch wird dies in einer Vielzahl von Absichtserklärungen, gesetzlich definierten Entwicklungszielen und Förderprogrammen dokumentiert. Der Kreis Steinfurt beteiligt sich an dem Bundesprojekt "Biologische Vielfalt", das eine Vernetzung naturnaher Standorte vorsieht.

Das strategische Ziel dieses Bundesprogrammes ist das Aufbrechen von Monokulturen. In der gesamten wissenschaftlichen und politischen Diskussion wird seit Jahren von allen Seiten ein möglichst dichtes Netz von ökologischen Regenerationsflächen gefordert. Diese "Wege zur Vielfalt" betreffen in erster Linie die Arten, die auf seltene Lebensräume angewiesen sind. Dazu gehören insbesondere auch Kleingewässer, die im Rahmen der Intensivierung der Landwirtschaft weitgehend eingeebnet worden sind.

Ein dichtes Netz von Teichen ist dort schon deshalb erforderlich, weil z.B. die Amphibien nur einen sehr eingeschränkten Aktionsradius haben. Insofern ist die Anlage von Kleingewässern auch eine gewünschte Ausgleichsmaßnahme für unvermeidliche Eingriffe in die Natur. Für eine gleich zu bewertende Wallhecke würde die Bauverwaltung dies vermutlich nie bestreiten. Der Ablehnungsbescheid des Teichbauprojektes für unseren Kunden "xxxxxx" liest sich hingegen wie ein historisches Dokument aus den 60er Jahren.

Die darin geäußerte Auffassung, dass ein landwirtschaftlich genutztes Umfeld für nichts anderes als Ackerbau genutzt werden darf, wird heute noch nicht einmal mehr von Agrarfunktionären vertreten. In dem Ablehnungsbescheid wird ausgeführt:

Es dürfte sich um einen Standard-Textbaustein für bauliche Vorhaben im Außenbereich handeln. Die Formulierung ist allerdings unzutreffend, denn die Neuanlage eines Kleingewässers ist keine konkurrierende Nutzung zu Mais- oder Getreideanbau. Unabhängig davon ist die dafür vorgesehene Fläche eine hausnahe Rasen- und Gartenfläche. Ein Flächennutzungsplan würde niemals hausnahe Kleinbiotope getrennt von reinen Agrarflächen ausweisen. Kleine naturnahe Flächen sind nach allgemeinem Verständnis eine unverzichtbare Komponente der Kulturlandschaft und werden in einem Flächennutzungsplan nicht getrennt dargestellt. Sie dienen zur Kompensation der Diversitätsverluste durch die landwirtschaftliche Nutzung. Der in diesem Textblock konstruierte Gegensatz ist daher als grundsätzlich fehlerhaft zu beanstanden.

Diese durch nichts gedeckte Argumentation wird noch weiter präzisiert durch die Behauptung:

Beanstandet wird konkret die Behauptung, dass ein naturnahes Gewässer keinen Bezug zur landwirtschaftlich genutzten Landschaft hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Landwirtschaft hat das früher dichte Kleingewässernetz durch Monokulturen ersetzt. Es gibt das klare rechtliche und politische Ziel, diese Fehlentwicklung rückgängig zu machen und abzumildern. Dafür werden mit umfangreichen Programmen Fließgewässer renaturiert und stehende Gewässer neu angelegt.

Ein Netz naturnaher Gewässer ist integraler Bestandteil einer zukunftsorientierten Kulturlandschaft. Kompromisslose Monokulturen waren eine Fehlentwicklung der Nachkriegszeit und sind als Entwicklungsziel für die Landschaft fachlich und politisch längst korrigiert. Wenn Wallhecken agrarkompatibel sind, dann sind es Teichanlagen auch - gleichgültig ob sie durch private oder staatliche Initiative angelegt sind. Insofern kann eine naturnahe Teichanlage auch unmöglich eine wesensfremde Bebauung sein.

Dazu erläutert die Bauverwaltung weiterhin:

Der behaupteten Zersiedlung steht die Erfahrung entgegen, dass Teichanlagen üblicherweise nicht von Menschen, sondern von Wassertieren besiedelt werden. Eine gelegentliche Zweitnutzung zur Entspannung steht der ökologischen Ausgleichswirkung nicht entgegen. Dies wird vom Landschaftsgesetz vielmehr als ausdrückliches Entwicklungsziel definiert.

Zu beanstanden ist hinsichtlich der zitierten Quellen weiterhin, dass der Bau der Teichanlage mit unvergleichbaren baulichen Anlagen wie Lagerhallen und Parkplätzen verglichen wird. Das wird dem ökologischen Stellenwert eines Gewässers nicht gerecht und ist insofern in gleicher Weise fehlerhaft. Die Ablehnung verwendet unpassende Standardkomponenten einer Textverarbeitung.

Angemessen wäre die Prüfung des tatsächlichen Sachverhaltes.

Falls Anlagen wie diese nicht als "im Regelfall genehmigungsfähig" eingestuft werden können, biete ich gern die Mitarbeit an einem Regelwerk an, das Kriterien dafür festlegt. Die Beurteilung diversitätsfördernder Maßnahmen erfordert wie in diesem Falle offensichtlich eine Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde gemäß LG § 9 (2). Ich würde es begrüßen, wenn Sie eine erneute Prüfung veranlassen könnten und möchte dazu auch gern eine Besprechung am Beispiel unserer Teichanlagen im NaturaGart-Park anbieten.


Im weiteren Verlauf der Diskussion gab es eine Besprechung in der Palmenhalle des NaturaGart-Parks mit dem damaligen Landrat Kubendorff und der heutigen Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking. Dabei wurde die Unterstützung einer Neuregelung vereinbart. Die Initiative des Landkreistages blieb jedoch erfolglos.

13. Anhänge, Stellungnahmen

Am 10.1.2018 wurde diese Dokumentation erstellt und den zuständigen Ministerien geschickt. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen teilte am 5.4.2018 mit, dass die Landesbauordnung entsprechend geändert werden soll. Dieses Schreiben fügen wir auf den folgenden Seiten bei.

13.1 Stellungnahme der Bauministerin Scharrenbach (NRW)

13.2 Stellungnahme von NaturaGart zu widersprüchlichen Empfehlungen des Ministeriums

Aufgrund des NaturaGart-Initiative wurde die Landesbauordnung zum 1.1.2019 geändert.
Frau Ministerin Scharrenbach hat NaturaGart in einem Schreiben darüber informiert. Die Regelung ist ein deutlicher Fortschritt, bleibt aber insgesamt hinter den Erfordernissen zurück. Zu größeren Teichen fehlen eindeutige Regelungen, so dass in verwaltungsinternen Anweisungen noch etwas nachgearbeitet wurde.

Typische NaturaGart-Teiche, darunter auch Schwimmteiche, sind davon kaum betroffen. Bei Anträgen müssen allerdings Regeln eingehalten werden, die einen breiten Interpretations-Spielraum haben. Entsprechend unterschiedlich agieren die zuständigen Verwaltungen. Bei Antragstellungen ohne Kenntnis der Problemlage sind daher weiterhin Ablehnungen möglich. Wir empfehlen daher, vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit Ihrem NaturaGart-Berater.

Ergänzendes Anschreiben an die Ministerin Scharrenbach am 2.5.2019

Betr.: Teichanlagen im Außenbereich 613 - 329.5 - Jor

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,
Ich hatte Sie mit meinem Schreiben vom 10.1.2018 über das Thema "Private Teichanlagen im Außenbereich" informiert. Sie hatten mich über Frau Cremer darüber orientiert, dass eine Änderung der LBO veranlasst sei. Dies ist dann teilweise erfolgt: § 62, 6 f ermöglicht die Anlage von "Wasserbecken" bis zu einer Größe von 100 m³ jetzt genehmigungsfrei.
Wir haben über Ihre Absichten an mehreren Stellen berichtet. Z.B. in dem Video: NaturaGart-Initiative: Teiche im Außenbereich

Oder in diesem Blogbeitrag:
https://www.naturagart.de/blog/Mehr-Natur-im-laendlichen-Raum/

Die komplette Dokumentation finden Sie incl. Ihrer ursprünglichen Zusage hier:
https://www.naturagart.de/images/pdf/dokumente/Neuanlage-von-Teichanlagen-im-Aussenbereich_Archiv-Version.pdf

Die positive Berichterstattung über diese Initiative hat viele Hoffnungen geweckt. Allerdings war Ihre Vermutung zu optimistisch, dass die Landesregierung dies im beantragten Sinne regeln werde: Schwimmteiche sind davon ausgenommen.

Die Handlungsempfehlungen Ihres Hauses präzisieren das Problem:
"Für die Frage, ob es sich um ein Wasserbecken oder ein Schwimmbecken handelt, kommt es demnach auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch an. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auch ein Naturschwimmteich mit Bauprodukten (z. B. Folie, sonstige Befestigung) künstlich hergestellt wird. Wenn der Naturschwimmteich dem "Schwimmen" dient, handelt es sich um ein Schwimmbecken."


Gerade in den letzten Tagen habe ich wieder erlebt, dass eine Bauverwaltung die Anlage eines naturnahen Schwimmteiches abgelehnt und stattdessen den Bau einer technischen Lösung mit Betonwänden gefordert hat.
So werden naturnahe, einfache, nachhaltige ökologische Bauweisen mit einem Zusatzaufwand von ca. 10.000 ı zwangsweise zu naturfernen Pools aufgerüstet. Das nützt nicht der Natur, das schädigt den Eigentümer, das wird erst dadurch zu einem Eingriff in Natur und Landschaft hochgestuft - und entspricht zudem in keiner Weise der Rechtslage.

Die LBO enthält auch keine Regelungen zu Teichanlagen über 100 m³. Die sind nach meiner Lesart nicht genehmigungsfrei, damit also prinzipiell genehmigungsfähig. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bauverwaltungen keine Entscheidungskriterien haben - weder fachlich, noch aus irgendeiner Rechtsprechung. An der Stelle ist ein Vakuum entstanden.

Wie das erwähnte Video zeigt, werden naturnahe Schwimmteiche wie Naturteiche gebaut. Die Zweckbestimmung des Schwimmens ist unwesentlich. Die gesamte Anlage ist für die Natur oft in weitem Umkreis die einzige Wasserversorgung. Diese Bedeutung steigt insbesondere auch unter dem Aspekt der Klimaänderung.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis darüber eine sinnlose Neid-Debatte geführt wird
("Naturschutz darf keinen Spaß machen, sondern erfordert Opfer").

Ich möchte Ihnen daher anbieten:
NaturaGart ist Marktführer für größere Teichanlagen (nicht nur Schwimmteiche!). Dazu gehört neben dem Park auch ein in der Republik einmaliges Seminar-Programm. Dort vermitteln Biologen die Grundlagen der Gewässerbiologie und die Bautechnik für Teiche.
Mehr dazu finden Sie in diesem Video: Teichbau-Seminar bei NaturaGart

Allein an unseren Teichbau-Seminaren nehmen jährlich etwa 600 Personen aus dem In- und Ausland teil. Die Praxisnähe des Parks und die Seminarräume mit aktueller Medientechnik sorgen für einen interessanten Aufenthalt.
Ich möchte Ihnen das als (ggf. auch kostenlose) Weiterbildungsmaßnahme für Mitarbeiter der Bauverwaltung anbieten. Wir würden die Inhalte speziell für diesen Teilnehmerkreis anpassen und im Vorfeld mit Ihnen abstimmen. Übliche Gruppengrößen liegen für solche Veranstaltungen hier bei 90 Personen.
Das wäre auch als Schwerpunkt-Veranstaltung für Mitarbeiter Ihres Hauses vorstellbar.

Ich denke, dass es an der Zeit ist, das breite Spektrum von Lösungsmöglichkeiten auch für diejenigen darzustellen, die tagtäglich darüber zu entscheiden haben. Wir würden es daher begrüßen, wenn es uns gemeinsam gelingt, das Thema auf diese Weise zu entkrampfen.

Ich höre gern wieder von Ihnen.

Freundliche Grüße

Norbert Jorek

02.05.2019

PDF Teichanlagen im Außenbereich