|  Kategorie: NaturaGart Blog

Die Vernichtung von Kleingewässern passiert im ländlichen Raum. Ersatz-Teiche darf man oft aber nur in Siedlungen anlegen. NaturaGart kämpft gegen ein sinnloses Verbot.

Das Thema beschäftigt mich seit etwa 45 Jahren. Damals eskalierte die Ausräumung der Landschaft durch die Flurbereinigung. Die in NRW vorhandenen meist lokalen Naturschutzorganisationen waren dafür nur unzureichend aufgestellt. Letztlich führte das Thema dann dazu, dass ich gemeinsam mit MdB Herbert Gruhl und einigen Kollegen den Landesverband des BUND gegründet habe.

Ich war damals Dienststelle für Zivildienstleistende und ich konnte einen dazu motivieren, in einem größeren Raum die Kleingewässer zu kartieren. Auf der Basis unterschiedlich alter Messtischblätter konnten wir den Rückgang der kleinen Wasserlandschaften anschaulich dokumentieren. Politisch war allerdings keine wirkliche Besserung zu erreichen – zumal die großflächige Absenkung des Grundwasserstandes nur durch den Einbau einer künstlichen Abdichtung korrigiert werden kann.

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Letztlich ist der Rückgang der Kleingewässer auch ein wichtiger Grund, warum es NaturaGart überhaupt gibt. Einen Teich im eigenen Garten konnten sich die Leute in den 70er Jahren nur aus Beton vorstellen. Im Laufe der nächsten 40 Jahre haben wir das Thema ständig weiterentwickelt.

Inzwischen haben wir mit unseren Kunden über 50.000 Teiche gebaut. Die NaturaGart-Bauweise sorgt auch bei Schwimm- und Fischteichen für eine maximale Naturfreundlichkeit. Das betrifft nicht nur Konstruktionen wie den Filtergraben: Das gesamte Wassertransportsystem ist so konzipiert, dass noch nicht einmal Wasserflöhe geschädigt werden können.

So erfolgreich wir waren – bei einem Thema haben wir immer wieder auf „Granit gebissen“: Die Landesbauordnungen etlicher Bundesländer verbieten die Anlage von Teichen im Außenbereich, also außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes.

Über viele Jahre war das ziemlich egal – denn die Leute haben einfach gebaut ohne zu fragen. Mit zunehmender behördlicher Kontrolldichte z.B. durch Luftaufnahmen hat sich das jedoch geändert. Darüber hinaus haben wir den Eindruck gewonnen, dass die für die Genehmigung zuständigen Landkreise das Thema zunehmend „verkniffen“ sehen.

Das ganze Thema ist wie ein Stück aus dem Tollhaus. Im Außenbereich werden die Teiche zerstört, dort irren die Molche und Frösche durch eine für sie tote Landschaft. Hilfsmaßnahmen sind verboten – nur in verdichteten Siedlungsgebieten darf man Ersatz schaffen. Wo es das größte Risiko gibt, vom dichten Straßenverkehr plattgefahren zu werden.

Das Perverse ist: In allen politischen Sonntagsreden wird seit Jahren das Gegenteil verkündet. Da will man wieder Ökosysteme vernetzen und neue Teiche anlegen – bloß: es passiert nicht. Was die Politiker verkünden, würgen die Bauverwaltungen wieder ab.

Wir haben daher vor mehreren Jahren schon Initiativen gestartet: Ich erinnere mich an ein Frühstück in unserer Palmenhalle mit dem damals amtierenden Landrat und der späteren NRW-Landwirtschaftsministerin Schulze-Föcking. Das Thema wurde von beiden sofort verstanden und unterstützt. Der Landkreistag hat es in die Liste seiner Änderungswünsche aufgenommen, die rot-grüne Landesregierung hat es dann aber wieder rausgestrichen.

Neue Regierung – ein neuer Versuch. Diesmal mit einer umfangreichen Dokumentation, die das Problem und die Lösungsmöglichkeiten konkret auf den Punkt bringt. Ein besonderes Schwergewicht sind auch die Zitate aus den politischen Zielen einer Naturschutzstrategie – und der in diesem Fall völlig gegensätzlichen Praxis.
Zusätzlich wird ein Standard-Ablehnungsschreiben einer Bauverwaltung kommentiert.

Hier findest Du diese Dokumentation zu Teichanlagen im Außenbereich

Aktueller Stand ist, dass die zuständige CDU-Ministerin Scharrenbach jetzt eine Änderung in die neue Landesbauordnung in NRW aufgenommen hat. Soll ab 1.1.2019 gelten.

Das Ende eines langen Weges.

Hier gibt es ein Video zu dem Thema: NaturaGart-Initiative: Teiche im Außenbereich

Kommentare (2)
  • Stefanie Kurth 
    Sehr geehrter Herr Herr Jorek, wir haben in Kürten, Rheinisch Bergischer Kreis, häufiger mit der Problematik zu tun, Genehmigungen für Teichanlagen im Außenbereich zu bekommen. Von der Natur- und Landschaftsbehörde wurde uns die Mitteilung gemacht , dass einzig Feuerlöschteiche gebaut werden dürfen. mit der entsprechenden Begründung. Mit großem Interesse habe ich daher Ihre Dokumentation gelesen. Es würde mich sehr interessieren, was mit dem Gesetzesentwurf BAuModG NRW §62 Nummer 6f . Ist er am 01.01.2019 in Kraft getreten ? Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören Mit freundliche Grüßen Stefanie Kurth
  • NaturaGart 
    Antwort: Die von Norbert Jorekt erstellte Dokumentation hat zu einer Änderung der Landesbauordnung geführt. In einem neuen Blogbeitrag erläutert der Geschäftsführer von NaturaGart welche Auswirkungen die Initiative erreicht hat und wo sich Einschränkungen ergeben. Der Link befindet sich hier: https://www.naturagart.de/2019/05/bauantrag-fuer-einen-schwimmteich-in-nrw/ Ihr NaturaGart Team
Schlagworte: Teichbau, Naturschutz, Baurecht

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